#fsb警告跨境稳定币监管仍不完善
28 Jurisdiktionen, 11 haben ihre Arbeit abgegeben
▪️ Von 28 Jurisdiktionen haben nur 11 einen Regulierungsrahmen für Stablecoins fertiggestellt
▪️ Die übrigen 17 arbeiten noch daran, ohne eine Frist für den Abschluss festgelegt zu haben
▪️ Die grenzüberschreitende Aufsicht und Krisenmanagementmechanismen sind „noch nicht ausgereift oder noch nicht eingerichtet“
▪️ Rücknahmen konzentrieren sich bei einem Anbieter, während die Reserven über mehrere Jurisdiktionen verteilt sind – ein Liquiditätsproblem
▪️ Manche Emittenten verteilen ihre Strukturen auf mehrere Rechtseinheiten und haben kein Heimatland
▪️ In dieser Bewertung wird nicht genannt, welche 11 Jurisdiktionen es sind
11 von 28 haben ihre Arbeit abgegeben – knapp 40 Prozent. Diese Zahl bezieht sich jedoch auf den Fortschritt bei der nationalen Gesetzgebung, nicht auf die grenzüberschreitende Koordination. Ein Stablecoin kann an einem Ort ausgegeben werden und innerhalb weniger Stunden von Menschen in Dutzenden anderen Jurisdiktionen gehalten werden.
Die hartnäckigste Lücke ist nicht die Frage, wer noch keine Gesetze erlassen hat, sondern wie die erlassenen Gesetze ineinandergreifen. In den 11 Jurisdiktionen, die ihre Rahmenwerke fertiggestellt haben, sind der grenzüberschreitende Informationsaustausch und die Krisenmanagementmechanismen weiterhin unzureichend. Wenn Rücknahmen bei einem einzigen Emittenten gebündelt sind, die Reserven aber über verschiedene Jurisdiktionen verteilt liegen, bleibt die Frage unbeantwortet, wer bei der Abwicklung das Sagen hat.
Die Meinungsverschiedenheiten drehen sich nicht darum, ob Stablecoins reguliert werden sollten, sondern darum, dass die Grenzen der Regulierung an den Staatsgrenzen gezogen wurden. Die Richtung: Die Jurisdiktionen, die ihre Rahmenwerke fertiggestellt haben, sollten die Vorschriften zunächst verschärfen – vorausgesetzt, die Offenlegung der Reserven und die Rücknahmebedingungen werden umgesetzt. Die Verschärfung wäre wirkungslos, wenn Emittenten ihre Rechtseinheiten in Jurisdiktionen verlagern könnten, die noch keine Gesetze erlassen haben: Sie würde dann nur die Kosten einer Verlagerung erhöhen, ohne das Verhalten zu ändern.
Als Nächstes auf drei Punkte achten:
① Wird die G20 einen Zeitplan vorlegen?
② Werden Jurisdiktionen Einzelheiten zu ihren Rahmenwerken veröffentlichen?
③ Gibt es Fortschritte bei der Bestimmung des Heimatlands für Stablecoins mit mehreren Emittenten?
Sind Regeln, die im Inland greifen, dasselbe wie eine wirksame Regulierung grenzüberschreitender Stablecoins? $BTC
28 Jurisdiktionen, 11 haben ihre Arbeit abgegeben
▪️ Von 28 Jurisdiktionen haben nur 11 einen Regulierungsrahmen für Stablecoins fertiggestellt
▪️ Die übrigen 17 arbeiten noch daran, ohne eine Frist für den Abschluss festgelegt zu haben
▪️ Die grenzüberschreitende Aufsicht und Krisenmanagementmechanismen sind „noch nicht ausgereift oder noch nicht eingerichtet“
▪️ Rücknahmen konzentrieren sich bei einem Anbieter, während die Reserven über mehrere Jurisdiktionen verteilt sind – ein Liquiditätsproblem
▪️ Manche Emittenten verteilen ihre Strukturen auf mehrere Rechtseinheiten und haben kein Heimatland
▪️ In dieser Bewertung wird nicht genannt, welche 11 Jurisdiktionen es sind
11 von 28 haben ihre Arbeit abgegeben – knapp 40 Prozent. Diese Zahl bezieht sich jedoch auf den Fortschritt bei der nationalen Gesetzgebung, nicht auf die grenzüberschreitende Koordination. Ein Stablecoin kann an einem Ort ausgegeben werden und innerhalb weniger Stunden von Menschen in Dutzenden anderen Jurisdiktionen gehalten werden.
Die hartnäckigste Lücke ist nicht die Frage, wer noch keine Gesetze erlassen hat, sondern wie die erlassenen Gesetze ineinandergreifen. In den 11 Jurisdiktionen, die ihre Rahmenwerke fertiggestellt haben, sind der grenzüberschreitende Informationsaustausch und die Krisenmanagementmechanismen weiterhin unzureichend. Wenn Rücknahmen bei einem einzigen Emittenten gebündelt sind, die Reserven aber über verschiedene Jurisdiktionen verteilt liegen, bleibt die Frage unbeantwortet, wer bei der Abwicklung das Sagen hat.
Die Meinungsverschiedenheiten drehen sich nicht darum, ob Stablecoins reguliert werden sollten, sondern darum, dass die Grenzen der Regulierung an den Staatsgrenzen gezogen wurden. Die Richtung: Die Jurisdiktionen, die ihre Rahmenwerke fertiggestellt haben, sollten die Vorschriften zunächst verschärfen – vorausgesetzt, die Offenlegung der Reserven und die Rücknahmebedingungen werden umgesetzt. Die Verschärfung wäre wirkungslos, wenn Emittenten ihre Rechtseinheiten in Jurisdiktionen verlagern könnten, die noch keine Gesetze erlassen haben: Sie würde dann nur die Kosten einer Verlagerung erhöhen, ohne das Verhalten zu ändern.
Als Nächstes auf drei Punkte achten:
① Wird die G20 einen Zeitplan vorlegen?
② Werden Jurisdiktionen Einzelheiten zu ihren Rahmenwerken veröffentlichen?
③ Gibt es Fortschritte bei der Bestimmung des Heimatlands für Stablecoins mit mehreren Emittenten?
Sind Regeln, die im Inland greifen, dasselbe wie eine wirksame Regulierung grenzüberschreitender Stablecoins? $BTC