Soeben hat der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung den Änderungsantrag I-CF821 mit 31 zu 3 Stimmen angenommen. Er sieht vor, dass Privatpersonen ihre Bestände an selbstverwahrten Krypto-Vermögenswerten angeben müssen, wenn deren Wert mindestens 100.000 Euro (etwa 112.000 US-Dollar) beträgt. Maßgeblich ist der Wert zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Bei einer unterlassenen Meldung droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Der Vorschlag wurde gemeinsam von den Abgeordneten Charles de Courson, Jean-Pierre Bataille und Michel Castellani eingebracht. Sein Hauptziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Kryptobereich.

Nach der Annahme des Änderungsantrags hat der Finanzausschuss zugleich den Einnahmenteil des Haushaltsplans für 2027 abgelehnt. Die Abgeordneten rechnen damit, am Dienstag die Debatte über den ursprünglichen Regierungsentwurf aufzunehmen. Der Änderungsantrag muss später im Rahmen der Beratungen über den Einnahmenteil des Haushaltsplans erneut in der Nationalversammlung eingebracht und offiziell angenommen werden, um tatsächlich Gesetz in Frankreich zu werden.

Diese regulatorische Entwicklung zeigt, dass große europäische Volkswirtschaften Krypto-Vermögenswerte zunehmend in die herkömmlichen Steuererklärungssysteme einbeziehen und klare Vorgaben für umfangreiche selbstverwahrte Bestände schaffen.