Die Europäische Union überprüft MiCA. Im Rahmen einer Konsultation wurde vorgeschlagen, dass Entwickler nicht-verwahrender Bitcoin-Wallets eine Zertifizierung erhalten müssen, bevor sie Software der Öffentlichkeit anbieten. Odaily zufolge erklärte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, dass Open-Source-Entwicklung, Selbstverwahrung, automatisierte Smart Contracts und erlaubnisfreie Infrastruktur nicht automatisch als regulierte Intermediäre behandelt werden sollten.

Die ESMA schlug außerdem einen neuen regulierten Dienst für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen vor, die Kunden Zugang zu dezentralen Protokollen bieten. Die Überprüfung hat die geltenden Vorschriften nicht geändert. Die Europäische Kommission wird die Rückmeldungen bewerten und gemäß Artikel 140 der MiCA bis zum 30. Juni 2027 einen Überprüfungsbericht vorlegen.