Thailands SEC erlässt Regeln für Bitcoin- und Ether-ETFs, die am 16. Oktober in Kraft treten sollen
Die thailändische Aufsichtsbehörde hat den 16. Oktober als Inkrafttreten ihres Regelwerks für Krypto-ETFs festgelegt. Zunächst sind jedoch nur Bitcoin und Ether als Basiswerte zugelassen.

Thailand wird zunächst nur Bitcoin
BTC+0.80%
und Ether
ETH+0.54%
in börsengehandelten Kryptowährungsfonds zulassen. Das teilte die Securities and Exchange Commission (SEC) am Donnerstag in einer Erklärung zu den von ihr erlassenen Regeln mit.

Die für den 16. Oktober vorgesehenen Regeln verlangen, dass die Fonds die Preise von Krypto-Assets nachbilden und während jedes Geschäftsjahres ein durchschnittliches Nettoengagement von mindestens 80 % des Nettoinventarwerts in dem jeweiligen Asset halten. Außerdem müssen die Fonds laut Erklärung Verwahrstellen nutzen, die von der SEC zugelassen sind, und ausschließlich an der Börse von Thailand handeln.

Die SEC erklärte, Anleger müssten vor dem Handel die Risiken von Krypto-ETFs bestätigen. Wertpapierfirmen dürften zudem keine Margin-Kredite zur Finanzierung von Käufen anbieten. Vermögensverwalter dürften ihre Dienstleistungen laut der Wertpapieraufsicht nur an zugelassene Verwalter digitaler Vermögenswerte auslagern.

Zugelassene Unternehmen für digitale Vermögenswerte können Krypto-ETFs beaufsichtigen, sofern sie die Anforderungen an finanzielle Solidität, Personal und Betriebssysteme erfüllen, so die Aufsichtsbehörde.

Laut SEC dürfen thailändische Investmentfonds und private Fonds im Rahmen der Regeln lokal notierte Krypto-ETFs kaufen. Bisher konnten sie nur in ausländische Krypto-ETFs investieren, wobei die geltenden Anlagebeschränkungen weiterhin bestehen.

Die Aufsichtsbehörde untersagte jedoch in der Anfangsphase auch die Ausgabe und das Angebot von Hinterlegungsscheinen, die an ausländische Krypto-ETFs gekoppelt sind. Wertpapierfirmen dürfen für Kunden außerhalb der Kategorien institutioneller Anleger und sehr vermögender Privatkunden keine Anlagen in ausländische Krypto-ETFs arrangieren, heißt es in der Erklärung.