Die südkoreanische Finanzdienstleistungskommission erklärte, die im Entwurf des Digital Asset Basic Act vorgesehenen Beteiligungsobergrenzen für Großaktionäre von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte richteten sich nicht gegen eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen. Laut Odaily sagte FSC-Vorsitzender Lee Eok-won, die Regelung spiegele die größere öffentliche Verantwortung wider, die Handelsplattformen nach ihrer Institutionalisierung tragen müssten.
Lee sagte, Südkoreas Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte unterlägen derzeit einem Meldesystem, das alle drei Jahre erneuert werde. Nach Inkrafttreten des Digital Asset Basic Act werde jedoch ein Lizenzsystem eingeführt. Er fügte hinzu, dass Handelsplattformen infrastrukturelle Eigenschaften hätten und das Maß an öffentlicher Verantwortung und Rechenschaftspflicht erfüllen müssten, das mit dieser Rolle einhergehe.
