Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 8. Oktober eine Stellungnahme: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer MiCA-Zulassung müssen ihre Dienstleistungen einstellen, mit denen sie Kunden in der EU den Kauf, Handel, Tausch oder anderweitigen Erwerb nicht konformer vermögenswertereferenzierter Token bzw. E-Geld-Token (Stablecoins) ermöglichen. In der Stellungnahme werden keine konkreten Token genannt. Der nach Marktkapitalisierung größte Stablecoin $USDT verfügt noch nicht über eine MiCA-Zulassung, ebenso wenig wie $PYUSD. Tether erklärte, derzeit keine Lizenz für E-Geld-Token in der EU beantragen zu wollen. Zuvor hatten einige Plattformen im Europäischen Wirtschaftsraum den Handel mit USDT für EWR-Nutzer eingeschränkt oder den Token von der Plattform genommen.

Die nationalen Aufsichtsbehörden sollten darauf drängen, bestehende Bestände so bald wie möglich abzuwickeln, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Stellungnahme, also bis zum 8. Januar 2027. Während der Übergangsfrist dürfen begrenzte Dienstleistungen wie Verkauf, Tausch, Auszahlung, Übertragung und Verwahrung weiter angeboten werden. Neuerwerb, Werbung, fortgesetzter Handel oder die Aufrechterhaltung der Marktversorgung sind jedoch untersagt. Nutzer in der EU, die weiterhin die betroffenen Stablecoins auf Plattformen halten, müssen diese gemäß den weiteren Vorgaben der jeweiligen Plattform abwickeln.

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