Gesperrte Token bleiben nicht immer gesperrt – jetzt wird ein Londoner Gericht entscheiden, was das wert ist.

Die DWF-Labs-Tochtergesellschaften DWF Maas und Falcon Digital haben den Krypto-Verwahrer BitGo vor dem High Court in London auf 141 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. Ihnen zufolge erhielt BitGo Falcon-Finance-(FF)- und ESPORTS-Token mit Preisnachlass im Gegenzug für eine dreimonatige Sperrfrist, transferierte sie dann jedoch etwa zwei Monate vor der ersten Freigabe auf Börsen. Dadurch seien illiquide Märkte überschwemmt und die Kurse nach unten gedrückt worden. DWF zufolge sprach das Unternehmen im April und Mai bei BitGo auf; BitGo lehnte eine Stellungnahme ab.

Die Erkenntnis: Bei privaten OTC-Token-Deals beruht der Preisnachlass auf dem Vertrauen in die Einhaltung der Sperrfrist. Wenn ein Verwahrer selbst zum Verkäufer wird, werden Verträge vor Gericht auf die Probe gestellt.

Keine Anlageberatung.

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Gesperrte Token blieben nicht gesperrt – nun muss ein Gericht am High Court in London über den Streit entscheiden.

Die DWF-Labs-Tochtergesellschaften DWF Maas und Falcon Digital verklagen den Krypto-Verwahrer BitGo auf 141 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Der Vorwurf: BitGo erhielt Falcon-Finance-(FF)- und ESPORTS-Token mit Preisnachlass und verpflichtete sich zu einer dreimonatigen Sperrfrist, transferierte die Token aber bereits etwa zwei Monate vor der ersten Freigabe auf Börsen. Dadurch seien die ohnehin illiquiden Märkte überschwemmt und die Kurse massiv gedrückt worden. DWF zufolge hatte das Unternehmen BitGo bereits im April und Mai darauf angesprochen; BitGo lehnte eine Stellungnahme ab.

Kurz gesagt: Bei privaten OTC-Token-Deals ist der Preisnachlass im Grunde der Preis für das Vertrauen, dass die Sperrfrist eingehalten wird. Wenn der Verwahrer selbst als Verkäufer auftritt, muss im Streitfall das Gericht den Vertrag durchsetzen.

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