Die ESMA hat gerade eine Konsultation zu tokenisierten Vermögenswerten als Sicherheiten für EU-Clearinghäuser veröffentlicht

Die entscheidende Frage: Lassen sich diese Vermögenswerte im Krisenfall wirklich schnell genug liquidieren? Wenn ein Institut ausfällt oder die Märkte abstürzen, können Clearinghäuser auf tokenisierte Sicherheiten zugreifen, sie übertragen und zu Geld machen, ohne dabei unter die Räder zu kommen?

Die Konsultation läuft bis zum 15. Januar 2027. Danach könnte sich der regulatorische Rahmen ändern.

Das ist wichtig, denn wenn tokenisierte Vermögenswerte als zulässige Sicherheiten anerkannt werden, könnte das enorme institutionelle Kapital in die Krypto-Infrastruktur fließen lassen. Können sie ihre Liquidität in Stresssituationen jedoch nicht unter Beweis stellen, müssen wir mit strengeren Hürden rechnen.

Wir bleiben dran. Institutionelle Akzeptanz trifft auf regulatorische Vorsicht – und das in Echtzeit.