Thailand hat Vorschriften genehmigt, die den Handel mit Spot-Bitcoin- und Ether-ETFs an der Börse von Thailand ab dem 16. Oktober 2026 ermöglichen. Damit erhalten Privatanleger und institutionelle Anleger einen regulierten Weg, über lokale Investmentfonds in Kryptowährungen zu investieren.
Die Regeln stellen jedoch keine Genehmigung bestimmter ETF-Produkte dar; es gelten strenge Schutzmaßnahmen.
Thailand verabschiedet endgültig Regeln für Bitcoin- und Ether-ETFs
Am 8. Oktober verabschiedete die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) endgültig 11 Bekanntmachungen mit Regeln für Krypto-ETFs. Die Regeln sollen Anlegern mehr Auswahl bieten und gleichzeitig ihr Geld besser schützen.
Nach den neuen Regeln muss jeder ETF den Kurs nur einer einzigen Kryptowährung abbilden. Zunächst dürfen die Fonds ausschließlich Bitcoin oder Ether nachbilden. Jeder Fonds muss im Geschäftsjahresdurchschnitt mindestens 80 % seines Wertes in der gewählten Kryptowährung anlegen.
Die SEC hat außerdem Regeln für die Verwahrung dieser Krypto-Assets festgelegt. Fonds müssen lokale Krypto-Verwahrer nutzen, die von der thailändischen SEC zugelassen sind.
Vermögensverwaltungsgesellschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie über das geeignete Personal, die Systeme und Dienstleister verfügen, um diese Fonds sicher zu verwalten.
Thailand gibt Bitcoin- und Ether-ETFs für den Handel ab dem 16. Oktober frei 🇹🇭 pic.twitter.com/K03L0WL2lZ
— Lucky (@LLuciano_BTC) October 9, 2026
Thailand untersagt Margin-Kredite für Anleger in Krypto-ETFs
Zusätzlich zu den Verwahrungsvorschriften hat die SEC Schutzmaßnahmen gegen übermäßige Kreditaufnahme eingeführt. Brokerhäuser dürfen Anlegern, die Krypto-ETFs kaufen, weder Margin-Kredite noch eine Finanzierung mit Hebelwirkung anbieten.
Gleichzeitig erweitern die Regeln die Zugangsmöglichkeiten für inländische Investmentgesellschaften. Thailändische Investmentfonds und private Fonds dürfen in lokal aufgelegte Krypto-ETFs investieren und schaffen damit einen weiteren Weg für institutionelles Kapital in den Markt.
Privatanleger dürfen jedoch weiterhin nicht über ausländische Krypto-ETFs und damit verbundene Hinterlegungsscheine investieren, die von thailändischen Brokerhäusern angeboten werden. Dieser Zugang ist institutionellen Anlegern und sehr vermögenden Privatpersonen vorbehalten.
Noch keine ETF-Auflegungen bestätigt
Obwohl der Rechtsrahmen am 16. Oktober in Kraft tritt, hat die SEC bislang keine konkreten Bitcoin- oder Ether-ETF-Produkte zugelassen.
Die neuen Regeln legen die Voraussetzungen für den Markteintritt von Fonds fest. Tatsächliche Auflegungen hängen jedoch davon ab, ob die Produkte die Anforderungen erfüllen.
Die Verfügbarkeit geeigneter Produkte und die Marktliquidität werden daher wichtige Faktoren bleiben, wenn Thailand seine Börse für regulierte Krypto-Investitionen öffnet.
