Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde hat am 8. Oktober die Regeln für Kryptowährungs-ETFs endgültig festgelegt. Insgesamt 11 zugehörige Bekanntmachungen (darunter Mitteilungen des Kapitalmarktaufsichtsausschusses und des Büros der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) treten am 16. Oktober (UTC+8) in Kraft. In der ersten Phase sind ausschließlich Bitcoin und Ethereum als Basiswerte zugelassen. Die Produkte müssen passiv einen einzelnen Vermögenswert abbilden. Während des Geschäftsjahres muss das durchschnittliche Nettoengagement in einem einzelnen Kryptoasset mindestens 80 % des Nettoinventarwerts betragen. Außerdem dürfen sie nur an der Börse von Thailand (SET) notiert und gehandelt werden. Das Fondsvermögen muss bei einem von der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde beaufsichtigten Verwahrer für digitale Vermögenswerte verwahrt werden. Broker dürfen für den Kauf solcher ETFs keine Wertpapierfinanzierung oder Wertpapierleihe anbieten. Anleger müssen vor dem Handel bestätigen, dass sie die Produktrisiken verstanden haben.

Das Inkrafttreten der Regeln bedeutet nicht, dass bereits an diesem Tag Fonds notiert werden. Die Anbieter müssen weiterhin die Compliance-Anforderungen erfüllen, etwa hinsichtlich Auflegung und Verwahrung. In der Bekanntmachung werden weder die ersten Emittenten noch der Starttermin oder die Tickersymbole genannt. In der Anfangsphase sind auch alternative Zugangswege für normale Privatanleger, etwa Hinterlegungsscheine für ausländische Krypto-ETFs, nicht zulässig. Gleichzeitig dürfen thailändische Investmentfonds und Private-Equity-Fonds in inländische Krypto-ETFs investieren, unterliegen dabei jedoch weiterhin den bestehenden Anlagebeschränkungen. Am Markt notierte $BTC am 9. Oktober um 14:59 Uhr (UTC+8) im Binance-Spot-Handel bei etwa 82.575 US-Dollar, ein Rückgang von rund 0,40 % innerhalb von 24 Stunden. $ETH lag bei etwa 2.499 US-Dollar, ein Rückgang von rund 2,72 % innerhalb von 24 Stunden.

#BTC #ETH #行情 stellt keine Anlageberatung dar