Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde hat endgültige Vorschriften verabschiedet, die die Notierung und den Handel von börsengehandelten Kryptowährungsfonds an der Stock Exchange of Thailand erlauben. Die anfängliche Zulassung beschränkt sich auf Bitcoin und Ethereum. Laut Odaily treten die Vorschriften am 16. Oktober 2026 in Kraft.

Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass Produkte mit Bezug zu ausländischen Krypto-ETFs, darunter Hinterlegungsscheine, zunächst nicht zugelassen werden. Thailändische Broker dürfen Privatanleger weiterhin nicht beim Kauf ausländischer Krypto-ETFs unterstützen; institutionelle Anleger und sehr vermögende Privatpersonen sind davon ausgenommen. Investmentfonds und Private-Equity-Fonds dürfen in in Thailand aufgelegte Krypto-ETFs investieren.

Die ETFs müssen eine passive Strategie verfolgen und den Preis der zugrunde liegenden Kryptoanlagen abbilden. In jedem Geschäftsjahr müssen sie ein durchschnittliches Nettoengagement in einer einzelnen Kryptowährung von mindestens 80 % des Nettoinventarwerts aufweisen. Broker dürfen keine Margin-Finanzierungen anbieten, und die Fondsvermögen müssen von bei der SEC regulierten Verwahrstellen für digitale Vermögenswerte gehalten werden.