Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 8. Oktober 2026 die neuesten aufsichtsrechtlichen Leitlinien veröffentlicht und klargestellt, dass alle Krypto-Asset-Dienstleister innerhalb der EU, die eine MiCA-Lizenz erhalten haben, die Bereitstellung von Diensten, die mit nicht genehmigten Stablecoins (z. B. USDT) zusammenhängen, innerhalb von drei Monaten (d. h. bis zum 8. Januar 2027) vollständig einstellen müssen.

Zentrale aufsichtsrechtliche Anforderungen und Zeitplan

• Frist: 8. Januar 2027. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen lizenzierte Plattformen anweisen, die gesamten Exposures von Kunden gegenüber nicht MiCA-konformen Stablecoins (USDT als typisches Beispiel) innerhalb von drei Monaten zu bereinigen.
• Verbotenes Verhalten: Lizenzierte Plattformen müssen durch technische, vertragliche und organisatorische Maßnahmen umfassend untersagen, dass EU-Kunden nicht genehmigte Stablecoins wie USDT kaufen, handeln, umtauschen oder aufstocken.
• Übergangs-/Abwicklungs-Ausnahme: Vor dem 8. Januar 2027 ist den Plattformen nur die Bereitstellung begrenzter Abwicklungsdienste gestattet (z. B. Verkauf, Umwandlung, Auszahlung, Überweisung oder Verwahrung), um Nutzern zu helfen, ihre bestehenden Bestände ordnungsgemäß zu behandeln; der fortlaufende Zugang zum alltäglichen Handel darf nicht weiter eröffnet werden.
• Konformes Alternativmodell: Die derzeit im Rahmen des EU-MiCA-Rahmens autorisierten Stablecoins mit der Zulassung für Electronic-Money-Tokens (EMT) sind vor allem USDC, EURC (von Circle) u. a.