ESMA setzt nicht MiCA-konformen Stablecoins in der EU eine Frist

ESMA hat heute eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie MiCA-zugelassene Krypto-Dienstleister auffordert, keine Dienstleistungen mehr anzubieten, die mit Stablecoins ohne MiCA-Zulassung verbunden sind, und bestehende Positionen spätestens drei Monate nach Veröffentlichung abzubauen.

Drei Dinge sollte man auseinanderhalten:

1. Es handelt sich nicht um ein Verbot eines Vermögenswerts. Die Anweisung richtet sich an regulierte Handelsplätze. Der Token bleibt bestehen und wird außerhalb des EU-Regulierungsrahmens weiter gehandelt. Was endet, ist die Erlaubnis eines beaufsichtigten Unternehmens, als Handelsplatz für diesen Token zu dienen.

2. Der Anwendungsbereich geht über den Handel hinaus. Die Stellungnahme umfasst Handelsplattformen, den Umtausch, die Ausführung von Aufträgen, Übertragungen, die Verwahrung und die Portfolioverwaltung. Da auch die Verwahrung in den Anwendungsbereich fällt, wirkt dies eher wie eine Frist für die Verwahrung als wie eine Frist für das Delisting.

3. Die einzigen Dienstleistungen, die fortgeführt werden dürfen, sind solche, die eine Position beenden, etwa die Liquidation, der Umtausch, die Auszahlung, die Übertragung und die Verwahrung. Sie sollen zeitlich begrenzt, risikobasiert und streng beaufsichtigt sein.

Worauf ich achte: ob Guthaben durch einen Umtausch auf dem Handelsplatz oder durch Auszahlungen in die Eigenverwahrung und zu Handelsplätzen weiter außerhalb der EU abfließen. Diese beiden Wege verlagern dieselben Risiken an sehr unterschiedliche Orte, und nur einer davon bleibt für die europäischen Aufsichtsbehörden sichtbar.

Keine Finanzberatung. Recherchiert selbst.

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