FinCEN zog am 6. Oktober formell zwei vorgeschlagene Regeln zu digitalen Assets zurück und beendete damit den Versuch, eine Sondermaßnahme für das Mischen internationaler konvertierbarer virtueller Währungen sowie einen separaten Vorschlag aus dem Jahr 2020 umzusetzen, der Transaktionen mit nicht gehosteten oder selbst gehosteten Wallets abdeckte. Mit den Rücknahmen wird keines der beiden Verfahren in der vorgesehenen Form fortgeführt.

Das Financial Crimes Enforcement Network erklärte, die Maßnahme sei nach öffentlichem Feedback erfolgt, und sie unterstütze den Ansatz der Administration, digitale-Asset-Regelungen zu entwickeln, die auf die Branche zugeschnitten sind.

FinCEN zieht die Sondermaßnahme zum Krypto-Mixing zurück

In einer Mitteilung, die im Federal Register veröffentlicht wurde, zog FinCEN seine vorgeschlagene Sondermaßnahme in Bezug auf das Mixing konvertierbarer virtueller Währung als Kategorie von Transaktionen gemäß Abschnitt 311 des USA PATRIOT Act zurück.

Der Vorschlag zielte auf ein internationales CVC-Mixing ab. Sein Rückzug schließt die Regelsetzung in der von der Behörde vorgelegten Form ab, statt die Maßnahme als endgültige Anforderung festzulegen.

Der Vorschlag zur Berichterstattung über Self-Hosted-Wallets wird ebenfalls zurückgezogen

FinCEN zog gleichzeitig einen separaten Vorschlag zurück, der erstmals 2020 veröffentlicht worden war. Diese Maßnahme hätte Banken und Geldtransferdienste dazu verpflichtet, bestimmte Transaktionen zu melden, Aufzeichnungen aufzubewahren und die Kunden zu verifizieren, die an Transaktionen mit nicht gehosteten oder selbst gehosteten Wallets beteiligt sind.

Die zweite Mitteilung des Bundesanzeigers der Behörde dokumentiert den Rückzug des Vorschlags, der sich auch mit bestimmten Transaktionen befasste, die mit konvertierbarer virtueller Währung oder digitalen Vermögenswerten mit Zahlungsmittelstatus zusammenhingen.

Die eingegangenen Stellungnahmen brachten Bedenken hinsichtlich der Breite und der Einhaltung von Vorschriften vor

FinCEN erklärte, Kommentatoren hätten gewarnt, dass die vorgeschlagene Definition von Crypto-Mixing breit genug sei, um rechtmäßige Aktivitäten abzuschrecken und erhebliche Meldepflichten aufzuerlegen. Die Behörde führte diese Kommentare an, als sie die beiden Rückzüge ankündigte.

In seiner Ankündigung erklärte FinCEN, dass die Entscheidung mit dem Ziel der Verwaltung übereinstimmt, Vorschriften für digitale Vermögenswerte zu schaffen, die für den Zweck geeignet sind. Die Mitteilungen kündigen keine Ersetzungsregeln oder einen Zeitplan für neue Vorschläge an.

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