🇦🇪 Dubai setzt neue Maßstäbe für den Krypto-Nachweis von Reserven
Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) von Dubai hat ein Rundschreiben zu Prüfberichten über Reservevermögen veröffentlicht. Damit rückt stärker in den Fokus, wie Anbieter virtueller Vermögenswerte nachweisen, dass Kundenvermögen tatsächlich vorhanden und ordnungsgemäß geschützt ist.
Das Interessante daran ist nicht einfach die Anforderung einer hundertprozentigen Reserve. Dieser Grundsatz ist im Regelwerk der VARA bereits verankert.
Entscheidend ist vielmehr, wie gründlich die Prüfung selbst erfolgt.
Die Reservevermögen von Anbietern virtueller Vermögenswerte (VASP) müssen den Verpflichtungen gegenüber Kunden gegenübergestellt werden. Dazu gehören unabhängige Prüfungen und eine genauere Untersuchung, wie die Vermögenswerte verwahrt und kontrolliert werden.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
• Sind die Kundenvermögen tatsächlich getrennt verwahrt?
• Wer kontrolliert die Wallets?
• Werden Vermögenswerte bei Drittverwahrern gehalten?
• Werden sie verliehen, weiterverpfändet oder anderweitig eingesetzt?
• Kann ein unabhängiger Prüfer die gemeldeten Bestände verifizieren?
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Eine Wallet-Adresse, auf der Vermögenswerte zu sehen sind, beweist nicht, dass diese den Kunden gehören, verfügbar und frei von nicht offengelegten Verpflichtungen sind.
Meiner Ansicht nach gewinnt der Nachweis von Reserven genau dadurch deutlich an Aussagekraft.
Die Branche bewegt sich weg von:
„Hier ist unser Reservebestand.“
hin zu:
„Hier sind die Reserven, hier sind die Verbindlichkeiten, hier erfahren Sie, wer die Vermögenswerte kontrolliert, und hier bestätigt eine unabhängige Stelle das Gesamtbild.“
Das ist ein deutlich strengerer Transparenzmaßstab.
Und je stärker die Regulierung von Krypto voranschreitet, desto wichtiger könnte die Überprüfbarkeit werden – möglicherweise ebenso wichtig wie die Höhe der Reserven selbst.
#DubaiVARAIssuesReserveAssetAuditCircular
$SAND $XRP $BTC
Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) von Dubai hat ein Rundschreiben zu Prüfberichten über Reservevermögen veröffentlicht. Damit rückt stärker in den Fokus, wie Anbieter virtueller Vermögenswerte nachweisen, dass Kundenvermögen tatsächlich vorhanden und ordnungsgemäß geschützt ist.
Das Interessante daran ist nicht einfach die Anforderung einer hundertprozentigen Reserve. Dieser Grundsatz ist im Regelwerk der VARA bereits verankert.
Entscheidend ist vielmehr, wie gründlich die Prüfung selbst erfolgt.
Die Reservevermögen von Anbietern virtueller Vermögenswerte (VASP) müssen den Verpflichtungen gegenüber Kunden gegenübergestellt werden. Dazu gehören unabhängige Prüfungen und eine genauere Untersuchung, wie die Vermögenswerte verwahrt und kontrolliert werden.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
• Sind die Kundenvermögen tatsächlich getrennt verwahrt?
• Wer kontrolliert die Wallets?
• Werden Vermögenswerte bei Drittverwahrern gehalten?
• Werden sie verliehen, weiterverpfändet oder anderweitig eingesetzt?
• Kann ein unabhängiger Prüfer die gemeldeten Bestände verifizieren?
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Eine Wallet-Adresse, auf der Vermögenswerte zu sehen sind, beweist nicht, dass diese den Kunden gehören, verfügbar und frei von nicht offengelegten Verpflichtungen sind.
Meiner Ansicht nach gewinnt der Nachweis von Reserven genau dadurch deutlich an Aussagekraft.
Die Branche bewegt sich weg von:
„Hier ist unser Reservebestand.“
hin zu:
„Hier sind die Reserven, hier sind die Verbindlichkeiten, hier erfahren Sie, wer die Vermögenswerte kontrolliert, und hier bestätigt eine unabhängige Stelle das Gesamtbild.“
Das ist ein deutlich strengerer Transparenzmaßstab.
Und je stärker die Regulierung von Krypto voranschreitet, desto wichtiger könnte die Überprüfbarkeit werden – möglicherweise ebenso wichtig wie die Höhe der Reserven selbst.
#DubaiVARAIssuesReserveAssetAuditCircular
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