Kann ein Token eingefroren werden, lässt sich dann die gesamte Blockchain einfrieren?
Die Cardano Foundation gab am 7. Oktober bekannt, dass der programmierbare Tokenstandard CIP-0113 im Mainnet gestartet ist. Emittenten können für ihre Vermögenswerte Regeln wie Identitätsprüfung, Einfrieren und Übertragungsbeschränkungen festlegen. Für diesen Standard ist keine Hard Fork erforderlich.
Am leichtesten lässt man sich von einer Schlagzeile in die Irre führen, wenn man nicht darauf achtet, worauf sich die Befugnisse tatsächlich erstrecken.
Laut der Foundation wählen oder erstellen Emittenten ihre eigenen Regelmodule, die dann für die jeweiligen Token gelten. Das ist kein Generalschlüssel, mit dem beliebige Emittenten alle Vermögenswerte im Netzwerk einfrieren können. Noch weniger lässt sich daraus direkt ableiten, dass „jedes ADA von einem Unternehmen eingefroren werden kann“.
Das verändert die Reihenfolge, in der man Vermögenswerte betrachtet. Auch wenn sie in derselben Wallet angezeigt werden, können für native Coins, regelgebundene Stablecoins und tokenisierte Fonds unterschiedliche Übertragungsbedingungen gelten. Eine ähnliche Wallet-Oberfläche bedeutet nicht, dass auch die Befugnisstruktur gleich ist.
Ich würde zuerst die Vermögenskennung, den Emittenten, das Regelmodul und die Änderungsbefugnisse prüfen und erst dann beurteilen, wer den Vermögenswert unter welchen Bedingungen einschränken kann. Wer nur auf den Namen der Blockchain schaut, überschätzt womöglich die Möglichkeit freier Übertragungen oder deutet eine lokale Beschränkung fälschlich als Risiko für das gesamte Netzwerk.
Beim Vergleich der Ökosysteme von ADA, ETH und SOL sollte man das Basisnetzwerk und die darauf ausgegebenen Vermögenswerte getrennt untersuchen. Die institutionelle Einführung eines Standards ist eine Sache, die konkreten Rechte der Inhaber eine andere. Ein pauschales Etikett wie „konform“ kann eine Prüfung nicht ersetzen.
$ADA $ETH $SOL
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Die Cardano Foundation gab am 7. Oktober bekannt, dass der programmierbare Tokenstandard CIP-0113 im Mainnet gestartet ist. Emittenten können für ihre Vermögenswerte Regeln wie Identitätsprüfung, Einfrieren und Übertragungsbeschränkungen festlegen. Für diesen Standard ist keine Hard Fork erforderlich.
Am leichtesten lässt man sich von einer Schlagzeile in die Irre führen, wenn man nicht darauf achtet, worauf sich die Befugnisse tatsächlich erstrecken.
Laut der Foundation wählen oder erstellen Emittenten ihre eigenen Regelmodule, die dann für die jeweiligen Token gelten. Das ist kein Generalschlüssel, mit dem beliebige Emittenten alle Vermögenswerte im Netzwerk einfrieren können. Noch weniger lässt sich daraus direkt ableiten, dass „jedes ADA von einem Unternehmen eingefroren werden kann“.
Das verändert die Reihenfolge, in der man Vermögenswerte betrachtet. Auch wenn sie in derselben Wallet angezeigt werden, können für native Coins, regelgebundene Stablecoins und tokenisierte Fonds unterschiedliche Übertragungsbedingungen gelten. Eine ähnliche Wallet-Oberfläche bedeutet nicht, dass auch die Befugnisstruktur gleich ist.
Ich würde zuerst die Vermögenskennung, den Emittenten, das Regelmodul und die Änderungsbefugnisse prüfen und erst dann beurteilen, wer den Vermögenswert unter welchen Bedingungen einschränken kann. Wer nur auf den Namen der Blockchain schaut, überschätzt womöglich die Möglichkeit freier Übertragungen oder deutet eine lokale Beschränkung fälschlich als Risiko für das gesamte Netzwerk.
Beim Vergleich der Ökosysteme von ADA, ETH und SOL sollte man das Basisnetzwerk und die darauf ausgegebenen Vermögenswerte getrennt untersuchen. Die institutionelle Einführung eines Standards ist eine Sache, die konkreten Rechte der Inhaber eine andere. Ein pauschales Etikett wie „konform“ kann eine Prüfung nicht ersetzen.
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