Der US-Staatsanwalt für den südlichen Bezirk von New York reichte am 5. Oktober beim Gericht ergänzende rechtliche Argumente ein (United States v. Storm, Aktenzeichen 305) zur Frage des Gerichtsstands für zwei Anklagepunkte. Dabei berief er sich auf das am 25. September ergangene Urteil des D.C. Circuit in United States v. Sterlingov. Das Berufungsgericht befand, dass Transaktionen von Bitcoin-Fog-Nutzern in Washington, D.C., einen Gerichtsstand für die betreffende Anklage wegen Verschwörung zur Geldwäsche begründen können. Die Nutzung des Dienstes durch Kunden vor Ort reiche außerdem aus, um einen Gerichtsstand für einen weiteren Anklagepunkt wegen des Betriebs eines nicht registrierten Geldtransfergeschäfts zu begründen.
Das DOJ argumentiert auf dieser Grundlage, dass Nutzer in New York, darunter Shakeeb Ahmed, durch die Nutzung von Tornado Cash in Manhattan zur Erweiterung des Anonymitätssatzes und zur Verschleierungsfunktion des gesamten Mixing-Pools beigetragen hätten – selbst wenn die Gelder nur etwa zwei Tage im Pool verblieben. Daher sei das Gericht in New York für die entsprechenden Anklagepunkte zuständig. Zu beachten ist, dass es sich hierbei lediglich um Argumente der Staatsanwaltschaft handelt; der Fall Sterlingov stammt vom D.C. Circuit und ist für das Gericht des südlichen Bezirks von New York nicht unmittelbar bindend. Die Frage des Gerichtsstands ist zudem von der Frage zu unterscheiden, ob Storm mit krimineller Absicht gehandelt hat und haftbar gemacht werden sollte. Als Cointelegraph am 7. Oktober berichtete, hatte der Richter noch nicht über Storms nach dem Prozess gestellten Antrag auf Aufhebung der Verurteilung entschieden.
Meine Einschätzung: Sollte das Gericht in New York dieser Argumentation folgen, könnte sich das rechtliche Risiko für Entwickler von Datenschutzprotokollen auf den Anknüpfungspunkt ausweiten, ob ein Dienst vor Ort genutzt wurde und ob dies zum Betrieb des Gesamtsystems beigetragen hat. Dies ist jedoch keine Entscheidung über das Ethereum-Protokoll oder ETH-Inhaber. Die Verbindung zwischen Tornado Cash und $ETH besteht darin, dass sein Ökosystem aus Datenschutzverträgen auf Ethereum eingesetzt wird. Das Verfahren in diesem Einzelfall sollte nicht unmittelbar als Veränderung der Fundamentaldaten von ETH ausgelegt werden.
Als Reaktion darauf sollte man dies als regulatorisches Risikosignal für Datenschutzanwendungen und deren Entwickler betrachten und daraus keine Einschätzung zur Richtung von ETH ableiten. Zu beobachten sind die Entscheidung von Richterin Failla über den Antrag nach Rule 29, ob der Second Circuit einen unmittelbareren Maßstab vorgibt und wie das weitere Verfahren angesetzt wird. Sollte das Gericht in New York die örtlichen Gesetze und Beweismittel des D.C.-Falls unterscheiden und die Analogie der Staatsanwaltschaft nicht übernehmen, wäre die Einschätzung, dass das Urteil das Zuständigkeitsrisiko in New York ausweitet, nicht haltbar.
Die Marktdaten dienen lediglich als Kontext: Binance Spot zufolge betrug das rollierende 24-Stunden-Spot-Quote-Volumen von ETHUSDT am 07.10.2026 um 08:02 UTC rund 986,5 Millionen US-Dollar. Unter den handelbaren USDT-Spot-Paaren, nach Ausschluss von Stablecoins und gehebelten Token, lag es auf Rang 2. Das QuoteAssetVolume der 1-Stunden-Kerzen in den letzten beiden vollständigen 24-Stunden-Zeiträumen belief sich auf etwa 985,6 Millionen bzw. 608,5 Millionen US-Dollar, ein Anstieg von rund 62,0 %. Dies zeigt eine erhöhte Handelsaktivität, belegt aber weder, dass das Rechtsdokument Käufe ausgelöst hat, noch ist es ein Signal für die Preisrichtung.
Quellen: Aktenzeichen 305 des US-Bezirksgerichts für den südlichen Bezirk von New York (05.10.2026, bei CourtListener gespeicherte Gerichtsakte); D.C. Circuit, Nr. 24-3161 (25.09.2026); Cointelegraph (07.10.2026); Binance Spot REST-Daten zum 24-Stunden-Spotmarkt und 1-Stunden-Kerzen (Abfragezeitpunkt: 07.10.2026, 08:02 UTC).
Das DOJ argumentiert auf dieser Grundlage, dass Nutzer in New York, darunter Shakeeb Ahmed, durch die Nutzung von Tornado Cash in Manhattan zur Erweiterung des Anonymitätssatzes und zur Verschleierungsfunktion des gesamten Mixing-Pools beigetragen hätten – selbst wenn die Gelder nur etwa zwei Tage im Pool verblieben. Daher sei das Gericht in New York für die entsprechenden Anklagepunkte zuständig. Zu beachten ist, dass es sich hierbei lediglich um Argumente der Staatsanwaltschaft handelt; der Fall Sterlingov stammt vom D.C. Circuit und ist für das Gericht des südlichen Bezirks von New York nicht unmittelbar bindend. Die Frage des Gerichtsstands ist zudem von der Frage zu unterscheiden, ob Storm mit krimineller Absicht gehandelt hat und haftbar gemacht werden sollte. Als Cointelegraph am 7. Oktober berichtete, hatte der Richter noch nicht über Storms nach dem Prozess gestellten Antrag auf Aufhebung der Verurteilung entschieden.
Meine Einschätzung: Sollte das Gericht in New York dieser Argumentation folgen, könnte sich das rechtliche Risiko für Entwickler von Datenschutzprotokollen auf den Anknüpfungspunkt ausweiten, ob ein Dienst vor Ort genutzt wurde und ob dies zum Betrieb des Gesamtsystems beigetragen hat. Dies ist jedoch keine Entscheidung über das Ethereum-Protokoll oder ETH-Inhaber. Die Verbindung zwischen Tornado Cash und $ETH besteht darin, dass sein Ökosystem aus Datenschutzverträgen auf Ethereum eingesetzt wird. Das Verfahren in diesem Einzelfall sollte nicht unmittelbar als Veränderung der Fundamentaldaten von ETH ausgelegt werden.
Als Reaktion darauf sollte man dies als regulatorisches Risikosignal für Datenschutzanwendungen und deren Entwickler betrachten und daraus keine Einschätzung zur Richtung von ETH ableiten. Zu beobachten sind die Entscheidung von Richterin Failla über den Antrag nach Rule 29, ob der Second Circuit einen unmittelbareren Maßstab vorgibt und wie das weitere Verfahren angesetzt wird. Sollte das Gericht in New York die örtlichen Gesetze und Beweismittel des D.C.-Falls unterscheiden und die Analogie der Staatsanwaltschaft nicht übernehmen, wäre die Einschätzung, dass das Urteil das Zuständigkeitsrisiko in New York ausweitet, nicht haltbar.
Die Marktdaten dienen lediglich als Kontext: Binance Spot zufolge betrug das rollierende 24-Stunden-Spot-Quote-Volumen von ETHUSDT am 07.10.2026 um 08:02 UTC rund 986,5 Millionen US-Dollar. Unter den handelbaren USDT-Spot-Paaren, nach Ausschluss von Stablecoins und gehebelten Token, lag es auf Rang 2. Das QuoteAssetVolume der 1-Stunden-Kerzen in den letzten beiden vollständigen 24-Stunden-Zeiträumen belief sich auf etwa 985,6 Millionen bzw. 608,5 Millionen US-Dollar, ein Anstieg von rund 62,0 %. Dies zeigt eine erhöhte Handelsaktivität, belegt aber weder, dass das Rechtsdokument Käufe ausgelöst hat, noch ist es ein Signal für die Preisrichtung.
Quellen: Aktenzeichen 305 des US-Bezirksgerichts für den südlichen Bezirk von New York (05.10.2026, bei CourtListener gespeicherte Gerichtsakte); D.C. Circuit, Nr. 24-3161 (25.09.2026); Cointelegraph (07.10.2026); Binance Spot REST-Daten zum 24-Stunden-Spotmarkt und 1-Stunden-Kerzen (Abfragezeitpunkt: 07.10.2026, 08:02 UTC).