Wenn man an einer Börse Coins vollständig bezahlt und keinen Hebel nutzt, hat man dann nichts mit der Futures-Aufsicht zu tun? Die vorläufige Auslegung der US-amerikanischen CFTC vom 5.10. lautet: nicht unbedingt.
Der Senat hat das Clarity Act in diesem Monat nicht vorangebracht. Die CFTC nutzt nun ihre bestehenden Befugnisse und hat zunächst eine „Vorankündigung einer geplanten Regelsetzung“ (ANPRM) veröffentlicht, die zwei Bereiche umfasst:
・Regulation CTX: Bietet eine Plattform Kleinanlegern Hebel, Margin oder Finanzierung an – auch wenn dies nur in den Eröffnungsbedingungen steht –, könnte selbst ein vollständig bezahlter Kauf als futuresähnliches Geschäft gelten, solange die Coins noch intern auf der Börse verbucht sind und nicht tatsächlich an dich ausgeliefert wurden. Dann könnten die Kundenschutzregeln für den Futureshandel gelten.
・Regulation CAM: Es soll eine neue Kategorie regulierter Börsen speziell für Kryptowährungen geben. Transaktionen müssten über einen Futures Commission Merchant (FCM) vermittelt und von einer Clearingstelle abgewickelt werden; Hebel für Kleinanleger dürften nur von einem FCM oder einer von einem FCM gesponserten Bank bereitgestellt werden.
Besonders wichtig ist die Frage, was als tatsächliche Auslieferung an dich gilt. Nach der vorläufigen Einschätzung der CFTC musst du dafür möglicherweise die privaten Schlüssel deiner Wallet selbst kontrollieren. Bei Coins mit Governance-Rechten oder Staking könnte es außerdem erforderlich sein, dass du direkt und ohne Gebührenabzug durch einen Mittler daran teilnehmen kannst. Anders gesagt: Ein „Guthaben auf dem Börsenkonto“ und „Coins in deiner Wallet“ könnten nach dieser Auslegung zwei verschiedene Dinge sein.
Wen das betrifft (Einschätzung):
・Direkt betroffen wären US-Kleinanleger sowie Plattformen, die US-Kleinanlegern gehebelten Spot-Handel anbieten wollen; für Nutzer außerhalb der USA ändert sich kurzfristig nichts direkt.
・In den USA bei der CFTC registrierte Plattformen könnten eher profitieren; die Stellungnahmen von Coinbase, Kraken und Bitnomial werden in dem Dokument zitiert.
・Vorsitzender Selig stellte in seinem Gastbeitrag klar: Damit wird nicht vorgeschrieben, dass sämtlicher Kryptohandel über CFTC-Plattformen laufen muss. Vielmehr erhalten Börsen, die Kleinanlegern Hebel anbieten möchten, einen bundesweiten regulatorischen Weg.
Einschränkungen: Es handelt sich lediglich um eine Aufforderung zur Stellungnahme; konkrete Regelungen gibt es noch nicht, und heute ändern sich dadurch keine Pflichten. Die Stellungnahmefrist beträgt 60 Tage ab Veröffentlichung im Federal Register. Bis zum 7.10. habe ich dort noch keine Veröffentlichung gefunden, daher steht die Frist noch nicht fest. Anschließend müssen noch der formelle Regelungsvorschlag und die endgültige Verabschiedung folgen. Ich habe keine Belege dafür, dass sich dies bereits im Preis von $BTC $ETH niedergeschlagen hat, und sehe auch nicht, dass es kurzfristig den Preis antreiben wird.
Als Nächstes sind drei Dinge zu beobachten: Wann die Veröffentlichung im Federal Register erfolgt; ob eine Plattform öffentlich erklärt, diese neue Kategorie beantragen zu wollen; und ob der formelle Vorschlag die Hürde „Kontrolle über die privaten Schlüssel als Voraussetzung für eine Auslieferung“ beibehält.
Quellen: CFTC-Pressemitteilung 9307-26, ANPRM (RIN 3038-AF80), Gastbeitrag von Selig (5.10.)|Keine Anlageberatung
Der Senat hat das Clarity Act in diesem Monat nicht vorangebracht. Die CFTC nutzt nun ihre bestehenden Befugnisse und hat zunächst eine „Vorankündigung einer geplanten Regelsetzung“ (ANPRM) veröffentlicht, die zwei Bereiche umfasst:
・Regulation CTX: Bietet eine Plattform Kleinanlegern Hebel, Margin oder Finanzierung an – auch wenn dies nur in den Eröffnungsbedingungen steht –, könnte selbst ein vollständig bezahlter Kauf als futuresähnliches Geschäft gelten, solange die Coins noch intern auf der Börse verbucht sind und nicht tatsächlich an dich ausgeliefert wurden. Dann könnten die Kundenschutzregeln für den Futureshandel gelten.
・Regulation CAM: Es soll eine neue Kategorie regulierter Börsen speziell für Kryptowährungen geben. Transaktionen müssten über einen Futures Commission Merchant (FCM) vermittelt und von einer Clearingstelle abgewickelt werden; Hebel für Kleinanleger dürften nur von einem FCM oder einer von einem FCM gesponserten Bank bereitgestellt werden.
Besonders wichtig ist die Frage, was als tatsächliche Auslieferung an dich gilt. Nach der vorläufigen Einschätzung der CFTC musst du dafür möglicherweise die privaten Schlüssel deiner Wallet selbst kontrollieren. Bei Coins mit Governance-Rechten oder Staking könnte es außerdem erforderlich sein, dass du direkt und ohne Gebührenabzug durch einen Mittler daran teilnehmen kannst. Anders gesagt: Ein „Guthaben auf dem Börsenkonto“ und „Coins in deiner Wallet“ könnten nach dieser Auslegung zwei verschiedene Dinge sein.
Wen das betrifft (Einschätzung):
・Direkt betroffen wären US-Kleinanleger sowie Plattformen, die US-Kleinanlegern gehebelten Spot-Handel anbieten wollen; für Nutzer außerhalb der USA ändert sich kurzfristig nichts direkt.
・In den USA bei der CFTC registrierte Plattformen könnten eher profitieren; die Stellungnahmen von Coinbase, Kraken und Bitnomial werden in dem Dokument zitiert.
・Vorsitzender Selig stellte in seinem Gastbeitrag klar: Damit wird nicht vorgeschrieben, dass sämtlicher Kryptohandel über CFTC-Plattformen laufen muss. Vielmehr erhalten Börsen, die Kleinanlegern Hebel anbieten möchten, einen bundesweiten regulatorischen Weg.
Einschränkungen: Es handelt sich lediglich um eine Aufforderung zur Stellungnahme; konkrete Regelungen gibt es noch nicht, und heute ändern sich dadurch keine Pflichten. Die Stellungnahmefrist beträgt 60 Tage ab Veröffentlichung im Federal Register. Bis zum 7.10. habe ich dort noch keine Veröffentlichung gefunden, daher steht die Frist noch nicht fest. Anschließend müssen noch der formelle Regelungsvorschlag und die endgültige Verabschiedung folgen. Ich habe keine Belege dafür, dass sich dies bereits im Preis von $BTC $ETH niedergeschlagen hat, und sehe auch nicht, dass es kurzfristig den Preis antreiben wird.
Als Nächstes sind drei Dinge zu beobachten: Wann die Veröffentlichung im Federal Register erfolgt; ob eine Plattform öffentlich erklärt, diese neue Kategorie beantragen zu wollen; und ob der formelle Vorschlag die Hürde „Kontrolle über die privaten Schlüssel als Voraussetzung für eine Auslieferung“ beibehält.
Quellen: CFTC-Pressemitteilung 9307-26, ANPRM (RIN 3038-AF80), Gastbeitrag von Selig (5.10.)|Keine Anlageberatung