Mit CCIP 2.0 können Emittenten nach Beginn einer Cross-Chain-Übertragung einen zusätzlichen Verifizierer vorschreiben. Ohne dessen Attestierung kann sich die Zustellung auf der Ziel-Chain verzögern.

Chainlink hat kein im Produktivbetrieb befindliches Asset identifiziert, das einen vom Emittenten betriebenen, verpflichtenden Verifizierer verwendet.