Circles europäische Rücknahmerichtlinie erlaubt vorübergehende Verzögerungen, wenn USDC-Reserven nicht zwischen den französischen und den US-amerikanischen Emittenten transferiert werden können, wobei die Rücknahme zum Nennwert gewährleistet bleibt. Laut NS3.AI können zugelassene Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Obergrenzen unterliegen, die sich nach zuvor gemeldeten Beständen richten. Bei anderen Inhabern im Europäischen Wirtschaftsraum kann überprüft werden, ob ihre Bestände bereits vor Beginn der Stressphase aus dem EWR stammten.
Die geprüften öffentlichen Dokumente belegen weder einen aktuellen Ausfall bei Reserveübertragungen noch eine auferlegte Einschränkung der Rücknahme aufgrund von Reservestress (Stand: 4. Oktober). Ein sofortiger Ausstieg über den Sekundärmarkt würde einen kaufbereiten Käufer voraussetzen, der Bargeld bereitstellt.
Circle hat sich für die Beibehaltung grenzüberschreitender gemeinsamer Emissionen ausgesprochen, während der Europäische Ausschuss für Systemrisiken empfohlen hat, MiCA so auszulegen, dass Mehrfach-Emittentenmodelle aus Drittstaaten nicht zulässig sind.
