SEC steht still – können neue ETFs trotzdem an den Start gehen?

Seit dem 1. Oktober sind die Mittel für die US-Bundesregierung ausgelaufen; heute ist der fünfte Tag. Die SEC hat nur noch Notfallpersonal im Einsatz, und für die mehr als 90 eingereichten Krypto-ETF-Anträge gibt es vorerst niemanden, der sie genehmigen kann.

Doch eine alte Regel lässt sich nicht aussetzen: Nach Section 8(a) des Securities Act von 1933 kann eine Registrierungserklärung automatisch wirksam werden, wenn seit ihrer Einreichung 20 Tage vergangen sind und der Emittent die Klausel zur verzögerten Wirksamkeit zurückzieht – eine Unterschrift von SEC-Mitarbeitern ist dafür nicht nötig. Auf Seiten der Börsen sorgen die im vergangenen September verabschiedeten allgemeinen Zulassungsstandards außerdem dafür, dass konforme Spot-Produkte nicht mehr einzeln das 19b-4-Verfahren durchlaufen müssen.

Standardisierte Spot-Produkte könnten also trotzdem an den Markt kommen. Für neue Varianten wie gehebelte, aktiv verwaltete oder gestakte Produkte heißt es dagegen weiter warten. Die Prüfungen stehen still, aber das Tor ist nicht zugeschweißt. Je länger der Shutdown dauert, desto wahrscheinlicher wird es, dass große Institutionen den Weg der automatischen Wirksamkeit wählen.

Ich werde meine Spot-Bitcoin-Position weiter halten, keiner Nachricht über eine Wiederöffnung hinterherjagen und erst dann entscheiden, ob ich aufstocke, wenn der Shutdown beendet ist.

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