Diese Nachricht haben viele vielleicht nur kurz überflogen und dann weitergescrollt, aber ich halte sie für viel wichtiger als ETPs mit dreifachem Hebel.
Die SEC hat einen 760 Seiten langen Vorschlag veröffentlicht. Im Kern soll es Anlageberatern erlaubt werden, die Krypto-Assets ihrer Kunden selbst zu verwahren, wenn sie keinen qualifizierten Verwahrer finden. Außerdem sollen auch staatlich zugelassene Treuhandgesellschaften als Verwahrer fungieren können. Was bedeutet das? Bisher war die Verwahrung für viele Institutionen eine hohe Hürde, wenn sie in den Kryptomarkt einsteigen wollten. Jetzt wird diese Hürde gewissermaßen gesenkt.
Wichtig: Es läuft eine 60-tägige Frist für öffentliche Stellungnahmen. Bislang handelt es sich nur um einen Vorschlag, nicht um eine endgültige Regelung. SEC-Kommissarin Peirce hat außerdem klargestellt, dass „Selbstverwahrung“ hier nicht bedeutet, dass Anleger ihre privaten Schlüssel selbst verwalten, sondern dass der Anlageberater als Verwahrer auftritt. Die Details sind durchaus wichtig – also nicht falsch verstehen.
Für RWA und tokenisierte Fonds ist das definitiv eine sehr positive Entwicklung. Wenn das Verwahrungsproblem gelöst wird, ist der Weg für traditionelle Institutionen deutlich freier.#SEC拟修订加密资产托管规则