Südkoreas Finanzaufsichtsbehörden beraten über Maßnahmen, mit denen die Mindesthandelseinheit für gehebelte ETFs auf Einzelaktien auf 20 Anteile angehoben werden soll. Privatanleger mit weniger als 20 Anteilen sollen ihre Restpositionen über einen nachbörslichen Handel zum Schlusskurs verkaufen können. Laut Sina Finance will die Finanzdienstleistungskommission nächsten Monat detaillierte Leitlinien zu den überarbeiteten Regeln veröffentlichen.

Der Vorschlag folgt auf im Juli angekündigte politische Maßnahmen, die eine Anhebung der Handelseinheit auf 20 Anteile vorsahen, um den spekulativen Handel mit gehebelten ETFs auf Einzelaktien einzudämmen. Der reguläre Handel endet derzeit um 15:30 Uhr, während der nachbörsliche Handel zum Schlusskurs von 15:40 bis 16:00 Uhr stattfindet.

Wird die Mindesthandelseinheit auf 20 Anteile angehoben, könnten Anleger mit 1 bis 19 Anteilen während der regulären Handelszeiten nicht mehr verkaufen. Als Abhilfe erwägen die Aufsichtsbehörden, Anlegern für einen begrenzten Zeitraum den Verkauf von Restbeständen unter 20 Anteilen über das System für den nachbörslichen Handel zum Schlusskurs zu ermöglichen.

Auch nach Ablauf dieses Zeitraums könnten Anleger bei Wertpapierfirmen beantragen, die restlichen Anteile direkt zurückzukaufen, um ihre Position vollständig aufzulösen.

Seit Einführung der regulatorischen Anpassung zeigt der zuvor überhitzte Markt für gehebelte ETFs auf Einzelaktien Anzeichen einer Stabilisierung. Der Gesamtmarktwert von 16 solchen ETFs stieg von 4,4 Billionen Won am 27. Mai, dem Tag ihrer Börsennotierung, auf 16,5 Billionen Won am 25. Juni, bevor er zuletzt wieder zurückging und sich in einer Spanne von 6 bis 7 Billionen Won stabilisierte.