SEC 10/1 Mit diesem Verschlüsselungs- und Verwahrvorschlag beginnt eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsphase. Ich habe ihn in genau drei Sätzen aufgeschlüsselt, was ich konkret geändert habe:
1. Staatstreuhandgesellschaften dürfen Krypto-Assets sowohl Anlageberatern als auch Verwahrstellen für Fonds übertragen; der Kreis der zulässigen Verwahrer wird größer
2. Wenn sich kein zulässiger Verwahrer finden lässt, können Berater und Fonds die Verwahrung unter Bedingungen selbst übernehmen
3. Die Regeln sind für Institutionen gemacht, nicht dafür, dein Wallet mit Coins zu regulieren
Atkins, Vorsitzender der SEC, sagte wörtlich, dass Krypto von „Nischen-Neugier“ zu einer „Asset-Klasse in der Größenordnung von mehreren Billionen US-Dollar“ geworden sei, während die Vorschriften „nicht nachgezogen haben“ (The Block).
Kommissarin Peirce stellte besonders klar: Mit „Self-Custody“ ist hier gemeint, dass der Berater für den Kunden verwahrt; das Recht, dass Privatpersonen selbst den privaten Schlüssel in Händen halten, müsse „vollumfänglich geschützt“ werden.
Warum das wichtig ist: Heute können viele Anlageberater und Fonds Coins nur indirekt über ETFs halten.
Wenn die Verwahr-Lücke geöffnet wird, können sie statt dessen direkt Spot halten – das ist neben ETFs der zweite institutionelle Einstiegskanal.
Zeitpunkt: Die Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage; anschließend muss noch abgestimmt werden, damit es zur offiziellen Regel wird. Gleichzeitig befindet sich die SEC in einer Haushaltssperre, neue ETF-Prüfungen sind gestoppt, aber der Prozess zur Regelsetzung läuft weiter.
10/2 Ich habe zuvor eine erste Auslegung zu diesem Vorschlag geschrieben; diesmal ergänze ich die Kommentierungsphase sowie die Aussagen der beiden Kommissare.
Wie viel Geld könnten deiner Meinung nach die Zuflüsse in ETFs abziehen, wenn Institutionen einen direkten Zugang zum Halten von Coins erhalten?
#SEC plant Überarbeitung der Krypto-Asset-Verwahrregeln
1. Staatstreuhandgesellschaften dürfen Krypto-Assets sowohl Anlageberatern als auch Verwahrstellen für Fonds übertragen; der Kreis der zulässigen Verwahrer wird größer
2. Wenn sich kein zulässiger Verwahrer finden lässt, können Berater und Fonds die Verwahrung unter Bedingungen selbst übernehmen
3. Die Regeln sind für Institutionen gemacht, nicht dafür, dein Wallet mit Coins zu regulieren
Atkins, Vorsitzender der SEC, sagte wörtlich, dass Krypto von „Nischen-Neugier“ zu einer „Asset-Klasse in der Größenordnung von mehreren Billionen US-Dollar“ geworden sei, während die Vorschriften „nicht nachgezogen haben“ (The Block).
Kommissarin Peirce stellte besonders klar: Mit „Self-Custody“ ist hier gemeint, dass der Berater für den Kunden verwahrt; das Recht, dass Privatpersonen selbst den privaten Schlüssel in Händen halten, müsse „vollumfänglich geschützt“ werden.
Warum das wichtig ist: Heute können viele Anlageberater und Fonds Coins nur indirekt über ETFs halten.
Wenn die Verwahr-Lücke geöffnet wird, können sie statt dessen direkt Spot halten – das ist neben ETFs der zweite institutionelle Einstiegskanal.
Zeitpunkt: Die Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage; anschließend muss noch abgestimmt werden, damit es zur offiziellen Regel wird. Gleichzeitig befindet sich die SEC in einer Haushaltssperre, neue ETF-Prüfungen sind gestoppt, aber der Prozess zur Regelsetzung läuft weiter.
10/2 Ich habe zuvor eine erste Auslegung zu diesem Vorschlag geschrieben; diesmal ergänze ich die Kommentierungsphase sowie die Aussagen der beiden Kommissare.
Wie viel Geld könnten deiner Meinung nach die Zuflüsse in ETFs abziehen, wenn Institutionen einen direkten Zugang zum Halten von Coins erhalten?
#SEC plant Überarbeitung der Krypto-Asset-Verwahrregeln
