Am 1. Oktober schlug die US-amerikanische SEC einen Rahmen vor, um bestimmte Krypto-Vermögenswerte bei Anlageberatern und regulierten Investmentfonds zu verwahren. Der Vorschlag ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Eigenverwahrung sowie die Nutzung von Kreditdienstleistern auf Bundesstaatsebene, ist jedoch weiterhin ein Entwurf, der noch für öffentliche Kommentare offen ist und noch nicht als verbindliche Regel in Kraft getreten ist. Sehen Sie, dass mehr Klarheit bei den Verwahrregeln den Institutionen hilft, mit digitalen Vermögenswerten umzugehen?
#Crypto #Regulation
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