Als sich die Meldung verbreitete, die SEC erlaube die Selbstverwahrung von Krypto-Assets, sahen manche darin eine neue Genehmigung für gewöhnliche Wallets, andere schlossen direkt daraus, dass institutionelle Anleger bald Coins kaufen würden. Zuerst sollte man jedoch klären, worum es wirklich geht: Wer verwahrt wessen Vermögen?
Am 1. Oktober schlug die US-Börsenaufsicht SEC Änderungen an den Verwahrungsregeln für registrierte Anlageberater und regulierte Fonds vor: Unter bestimmten Voraussetzungen könnten diese Institutionen Krypto-Assets selbst verwahren oder auch eine staatlich zugelassene Treuhandgesellschaft in Betracht ziehen. Es handelt sich weiterhin um einen Vorschlag. Die Frist für öffentliche Stellungnahmen beginnt erst mit der Veröffentlichung im Federal Register. Die Regel ist nicht in dem Moment in Kraft getreten, als der viel geteilte Beitrag erschien, und erst recht müssen gewöhnliche Coin-Besitzer deshalb nicht ihre Wallet wechseln.
Für normale Leser ist vor allem wichtig, bei künftigen konkreten Produkten darauf zu achten, wer die privaten Schlüssel verwahrt und wie die Vermögenswerte der Kunden geschützt werden – statt „Selbstverwahrung möglich“ direkt mit „institutionelles Kapital ist bereits eingestiegen“ gleichzusetzen. Klarere Verwahrungswege und tatsächlich neue Käufe sind zwei verschiedene Dinge. Prüfen Sie zuerst, für wen die Regel gilt und wie die endgültige Fassung aussieht, bevor Sie ihre Auswirkungen auf Ihre Anlageentscheidungen beurteilen.
Am 1. Oktober schlug die US-Börsenaufsicht SEC Änderungen an den Verwahrungsregeln für registrierte Anlageberater und regulierte Fonds vor: Unter bestimmten Voraussetzungen könnten diese Institutionen Krypto-Assets selbst verwahren oder auch eine staatlich zugelassene Treuhandgesellschaft in Betracht ziehen. Es handelt sich weiterhin um einen Vorschlag. Die Frist für öffentliche Stellungnahmen beginnt erst mit der Veröffentlichung im Federal Register. Die Regel ist nicht in dem Moment in Kraft getreten, als der viel geteilte Beitrag erschien, und erst recht müssen gewöhnliche Coin-Besitzer deshalb nicht ihre Wallet wechseln.
Für normale Leser ist vor allem wichtig, bei künftigen konkreten Produkten darauf zu achten, wer die privaten Schlüssel verwahrt und wie die Vermögenswerte der Kunden geschützt werden – statt „Selbstverwahrung möglich“ direkt mit „institutionelles Kapital ist bereits eingestiegen“ gleichzusetzen. Klarere Verwahrungswege und tatsächlich neue Käufe sind zwei verschiedene Dinge. Prüfen Sie zuerst, für wen die Regel gilt und wie die endgültige Fassung aussieht, bevor Sie ihre Auswirkungen auf Ihre Anlageentscheidungen beurteilen.