Als sie „PEPE-Spot-ETF: ergänzte Unterlagen“ sahen, begannen manche bereits auszurechnen, wie viel institutionelles Kapital in den Coin fließen könnte. Doch selbst wie viele PEPE der Fonds zum Start kaufen will, steht noch nicht fest. Wer die Antragsunterlagen mit einem tatsächlichen Spot-Kauf gleichsetzt, könnte den falschen Grund für einen Kursanstieg annehmen.

Die US-Börsenaufsicht SEC erhielt am 2. Oktober eine überarbeitete Fassung, die noch vor dem Inkrafttreten eingereicht wurde. Darin steht, dass BitGo PEPE verwahren und der Nettoinventarwert anhand des CoinDesk-Preises berechnet werden soll. Datum, Menge und Betrag für den Kauf der ersten Anteile sind jedoch noch offen; auch Börsenkürzel und Verwaltungsgebühr wurden nicht eingetragen. Auf dem Deckblatt steht zudem: Vor Inkrafttreten der Registrierungserklärung dürfen keine Anteile verkauft werden. Der Name eines Dienstleisters ist also eingetragen – bis tatsächlich Geld fließt, sind es noch einige Schritte.

Das bedeutet weder, dass der Antrag zwangsläufig scheitert, noch dass PEPE als Nächstes unbedingt fallen wird. Für Anleger, die den Coin halten, ist diese Reihenfolge hilfreicher: zuerst prüfen, ob die Registrierungserklärung in Kraft tritt und das Produkt an der Börse notiert wird; anschließend beobachten, ob der Fonds tatsächlich mehr Coins hält. Heute lässt sich bestätigen, dass der Emittent die Unterlagen vorangebracht hat. Wie groß die neuen Käufe ausfallen, lässt sich nicht bestätigen. Verwechselt „den Laden vorbereiten“ nicht mit „die Kunden stehen schon an der Kasse“.