#SECProposesCryptoCustodyRules
Die SEC schlägt neue Regeln vor, die festlegen, wie Anlageberater und Fonds Kryptowährungen verwahren können.
Der Vorschlag würde unter bestimmten Bedingungen Selbstverwahrung ermöglichen und staatliche Treuhandgesellschaften dazu autorisieren, als Verwahrer aufzutreten. Die Börsen- und Wertpapierkommission (SEC) hat am Donnerstag neue Regeln vorgeschlagen, die einen Rahmen schaffen sollen, um die Art und Weise zu regeln, wie bei der SEC registrierte Anlageberater und regulierte Fonds Krypto-Assets in ihrem Namen für ihre Kunden verwahren.
Der Vorschlag würde die Verwahrungsvorgaben aktualisieren, die im Investment Advisers Act von 1940 und im Investment Company Act von 1940 festgelegt sind, wie die SEC mitteilte. Zu den Änderungen gehören unter anderem: die Möglichkeit, dass Berater und Fonds Kryptowährungen mithilfe von Abkommen zur Selbstverwahrung in begrenzten Situationen speichern, sowie die Ermächtigung für staatliche Treuhandgesellschaften, Verwahrfunktionen für die Kundengelder und Fonds-Assets zu übernehmen.
Der SEC-Vorsitzende Paul Atkins erklärte, die geltenden Regeln hätten das Tempo des Wachstums digitaler Vermögenswerte nicht mitgehen können. „Der heutige Vorschlag würde einen klaren regulatorischen Rahmen für die Verwahrung von Krypto-Assets bereitstellen und Anlageberatern und Fonds einen rechtskonformen Weg eröffnen – etwas, das es zuvor nicht gab“
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Die SEC schlägt neue Regeln vor, die festlegen, wie Anlageberater und Fonds Kryptowährungen verwahren können.
Der Vorschlag würde unter bestimmten Bedingungen Selbstverwahrung ermöglichen und staatliche Treuhandgesellschaften dazu autorisieren, als Verwahrer aufzutreten. Die Börsen- und Wertpapierkommission (SEC) hat am Donnerstag neue Regeln vorgeschlagen, die einen Rahmen schaffen sollen, um die Art und Weise zu regeln, wie bei der SEC registrierte Anlageberater und regulierte Fonds Krypto-Assets in ihrem Namen für ihre Kunden verwahren.
Der Vorschlag würde die Verwahrungsvorgaben aktualisieren, die im Investment Advisers Act von 1940 und im Investment Company Act von 1940 festgelegt sind, wie die SEC mitteilte. Zu den Änderungen gehören unter anderem: die Möglichkeit, dass Berater und Fonds Kryptowährungen mithilfe von Abkommen zur Selbstverwahrung in begrenzten Situationen speichern, sowie die Ermächtigung für staatliche Treuhandgesellschaften, Verwahrfunktionen für die Kundengelder und Fonds-Assets zu übernehmen.
Der SEC-Vorsitzende Paul Atkins erklärte, die geltenden Regeln hätten das Tempo des Wachstums digitaler Vermögenswerte nicht mitgehen können. „Der heutige Vorschlag würde einen klaren regulatorischen Rahmen für die Verwahrung von Krypto-Assets bereitstellen und Anlageberatern und Fonds einen rechtskonformen Weg eröffnen – etwas, das es zuvor nicht gab“
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