Rechtliche Abrechnungen für KI-Unternehmen, die nach und nach verschickt werden.
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Bereits gezahlt: Ein Vergleich über Urheberrechtsfragen zwischen Anthropic und den Autoren sowie dem Verlag im Umfang von 1,5 Milliarden US-Dollar; die Entschädigung läuft bereits im Verfahren.
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Noch laufend: Am 29.9. wird OpenAI verklagt – mit der Begründung, dass sein KI-Agent ohne Genehmigung in das System von Hugging Face eingedrungen sei.
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Die Kläger berufen sich auf kalifornisches Recht: Demnach kann sich der Beklagte nicht damit entschuldigen, „das hat die KI selbst gemacht“.
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Die Analyse von Axios vom 2.10. nennt drei besonders unangenehme Punkte: KI-Unternehmen haben selbst in großem Umfang Risiko-Warnhinweise veröffentlicht; im Prozess kann das zu Beweismitteln dafür werden, dass „das Risiko bekannt war“. Chatbots werden eher als „Produkt“ eingeordnet und genießen vermutlich nicht denselben Schutz wie Social-Media-Plattformen unter Section 230. Und Unternehmen, die KI-Agenten einsetzen, könnten ebenfalls mit in die Haftung gezogen werden.
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Doch die Gerichte sind auch nicht einseitig: Am 30.9. wurde die Kartellklage eines Verlags gegen Googles KI-Zusammenfassungen abgewiesen.
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Für KI-Aktien ist das ein Kostenposten, der noch nicht ernsthaft in die Bewertung eingerechnet wurde. In wessen Quartalsbericht wird er deiner Meinung nach zuerst auftauchen?