Der SEC-Vorsitzende hat gerade eine Bombe platzen lassen: Am 1. Oktober wurde offiziell ein völlig neuer Regulierungsvorschlag zur Verwahrung digitaler Vermögenswerte eingebracht (File No. S7-2026-35) – und damit der alte Vorschlag, der die Verwahrung von Kryptowährungen in eine Sackgasse getrieben hätte, vollständig verworfen! Die neuen Regeln erkennen nicht nur offiziell an, dass bundesstaatlich zugelassene Treuhandgesellschaften Kryptowährungen rechtmäßig verwahren dürfen, sondern schaffen auch erstmals einen bedingten Weg zur Selbstverwahrung: Wenn es am Markt an regelkonformen Verwahrstellen mangelt, dürfen Publikumsfonds und Anlageberater ihre privaten Schlüssel unter strengen Multi-Signatur-Vereinbarungen selbst verwalten! Während die Gesetzgebung im Kongress stillsteht, öffnen die Aufsichtsbehörden den Billionenbeträgen institutionellen Kapitals an der Wall Street kurzerhand den Weg in den Markt. Mit dem Ende des jahrzehntelangen Verwahrungsmonopols der Großbanken erhält das Eigentumsrecht an privaten Schlüsseln erstmals ausdrückliche Anerkennung auf höchster regulatorischer Ebene. Glaubst du, dass dies der wahre Wendepunkt für einen umfassenden Zustrom institutionellen Kapitals ist? #BTC #Crypto #AI #Web3