SEC schlägt die Eigenverwahrung unter Bedingungen für Krypto-Verwahrung vor

Die SEC hat am 1. Oktober 2026 einen Rahmen für die Krypto-Verwahrung von registrierten Anlageberatern und regulierten Fonds vorgeschlagen: Eigenverwahrung unter Bedingungen und die Inanspruchnahme staatlicher Treuhandgesellschaften, wie aus ihrer Mitteilung Nr. 2026-100 hervorgeht. Die Kommentare bleiben 60 Tage nach Veröffentlichung des Textes im Federal Register offen. Cointribune hat diesen Text mit dem Schreiben der SEC-Dienststellen vom 30. September 2025 verglichen: Der Weg, den der Regulierer als neu darstellt, war bereits skizziert worden – in Form einer Position zur Strafverfolgungsfreiheit ohne Rechtskraft.

Laut der SEC könnte ein Berater die Krypto-Assets eines Kunden nur dann selbst verwahren, wenn er der Auffassung ist, dass kein zugelassener Verwahrer verfügbar ist.

Staatliche Treuhandgesellschaften werden als Verwahrer zugelassen, mit Trennung der Kundenvermögenswerte und Überprüfung ihrer geprüften Konten.

Zeitplan: 60 Tage Kommentierungsfrist nach Veröffentlichung im Federal Register, kein bekanntes Datum.

Anwendungsbereich: zwei Gesetze von 1940 sowie die Unternehmensentwicklungsgesellschaften wie die registrierten Fonds (SEC).

Was ändert der Vorschlag der SEC bei der Krypto-Verwahrung?

Laut dem Faktenblatt der SEC würde der Vorschlag zwei Wege für die Krypto-Verwahrung eröffnen, also die Aufbewahrung von Vermögenswerten eines Kunden:

Die Eigenverwahrung durch den Berater, unter Bedingungen;

Die Verwahrung durch eine staatliche Treuhandgesellschaft.

Er richtet sich an registrierte Anlageberater und regulierte Fonds, d. h. an registrierte Investmentgesellschaften und Unternehmensentwicklungsgesellschaften. Laut diesem Faktenblatt wäre eine Eigenverwahrung nur möglich, wenn der Berater zu dem Schluss kommt, dass kein zugelassener Verwahrer verfügbar ist; dies müsste er jeweils vierteljährlich überprüfen.

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