SEC schlägt neue Regeln zur Verwahrung von Kryptowährungen für Anleger vor

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC hat neue Vorschriften zur Verwahrung von Kryptowährungen für Kunden von Fonds und Anlageberatungsunternehmen vorgeschlagen.

Bisher kauften Fonds und Anlageberatungsunternehmen im Namen ihrer Kunden Aktien und hinterlegten diese anschließend bei einer dafür zugelassenen Verwahrstelle. Für Kryptowährungen ist gesetzlich jedoch nicht festgelegt, wo und wie sie verwahrt werden müssen. Daher können sie nicht sicher sein, ob sie die Vorschriften einhalten.

Die SEC hat erstmals klar festgelegt, wer Kryptowährungen von Kunden verwahren darf und welche Anforderungen dabei erfüllt werden müssen. Das Vorgehen ähnelt dem bei Aktien: Der Fonds handelt im Namen des Kunden, während die Kryptowährungen bei einer qualifizierten Verwahrstelle hinterlegt werden. Fonds und Anlageberatungsunternehmen dürfen Kryptowährungen ihrer Kunden nur dann selbst verwahren, wenn keine Verwahrstelle diese Kryptowährungen annimmt.

Die SEC wird 60 Tage lang öffentliche Stellungnahmen einholen, bevor sie eine Entscheidung trifft.

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