🚨 SEC SCHLÄGT NEUES GESETZ ZUR VERWAHRUNG VON CRYPTO FÜR INVESTMENTFONDS VOR
Die SEC hat gerade einen neuen Regelungsrahmen vorgeschlagen, um klarzustellen, wie Investmentberater und Fonds die Krypto-Assets ihrer Kunden verwahren dürfen.
Laut dem Vorschlag können Krypto bei „qualified custodians“ verwahrt werden, wobei die Nutzung von staatlich zugelassenen Trust-Gesellschaften erweitert werden soll.
Besonders auffällig: Investmentberater können Krypto in bestimmten Fällen auch selbst verwahren, etwa wenn es keine ausreichend geeignete Verwahrstelle gibt, die diese Art von Vermögenswert unterstützen kann.
Die SEC öffnet eine 60-tägige Phase für öffentliche Stellungnahmen. Das ist lediglich ein Vorschlag; es ist noch nicht das endgültige Gesetz.
Meine persönliche Einschätzung:
Das, worauf ich am meisten achten würde, ist, dass die SEC versucht, Krypto in einen klareren Verwahrungsrahmen einzubinden, statt dass Fonds Vorschriften anwenden müssen, die ursprünglich für traditionelle Vermögenswerte entworfen wurden.
Wenn es verabschiedet wird, kann eine eindeutige Regelung dazu, wer Krypto verwahrt, wie es verwahrt wird und wann eine Self-Custody möglich ist, es Organisationen erleichtern, Produkte für digitale Assets leichter umzusetzen.
Die tatsächliche Wirkung hängt jedoch weiterhin vom finalen Inhalt nach der Phase der öffentlichen Stellungnahmen ab.
Für den Krypto-Markt ist das eine Veränderung, die man unbedingt im Blick behalten sollte, denn Verwahrung (Custody) ist ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur, damit institutionelles Kapital stärker einsteigen kann.
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