SOEBEN: 🇺🇸 Die SEC schlägt neue Kryptoverwahrregeln vor, die Investmentberater und regulierte Fonds möglicherweise mehr Möglichkeiten geben könnten, digitale Vermögenswerte zu halten.
Der Vorschlag würde es Beratern erlauben, bestimmte Kundencorpos selbst zu verwahren, wenn kein qualifizierter Verwahrer verfügbar ist, sofern sie spezifische Schutzmaßnahmen in Bezug auf Cybersicherheit, Fachkenntnis, Berichterstattung und Kundenoffenlegungen einhalten.
Außerdem würde es berechtigten staatlich zugelassenen Treuhandgesellschaften ermöglichen, als Krypto-Verwahrer zu fungieren.
Das ist wichtig, weil die Verwahrung einer der größten operativen Knackpunkte für Institutionen gewesen ist, die eine Krypto-Exponierung anbieten wollten.
Das Interessante daran ist: Die SEC sagt nicht einfach „institutionen einfach die Selbstverwahrung erlauben“.
Sie versucht, einen Rahmen dafür zu schaffen, wann sie das tun können und welche Schutzmaßnahmen vorhanden sein müssen.
Persönlich halte ich das für eine wichtige Entwicklung der Infrastruktur.
Krypto-Adoption geht nicht nur um ETFs und tokenisierte Vermögenswerte. Irgendjemand muss die zugrunde liegenden Vermögenswerte weiterhin sicher verwahren.
Wenn Beratern und Fonds praktischere Verwahroptionen zur Verfügung stehen, könnte die regulatorische Reibung bei der Anbietung von Krypto-Investmentprodukten sinken.
Aber das ist weiterhin ein Vorschlag, keine endgültige Regel. Die SEC eröffnet nach der Veröffentlichung im Federal Register eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist.
Die größere Frage ist nun, ob diese Regeln die institutionelle Krypto-Verwahrung tatsächlich leichter machen, ohne die Schutzmaßnahmen zu schwächen, von denen Anleger abhängig sind.
Das ist der Teil, den ich im Blick behalten werde.
$BTC #BTC Price Analysis# #Bitcoin Price Prediction: What is Bitcoins next move?#
Der Vorschlag würde es Beratern erlauben, bestimmte Kundencorpos selbst zu verwahren, wenn kein qualifizierter Verwahrer verfügbar ist, sofern sie spezifische Schutzmaßnahmen in Bezug auf Cybersicherheit, Fachkenntnis, Berichterstattung und Kundenoffenlegungen einhalten.
Außerdem würde es berechtigten staatlich zugelassenen Treuhandgesellschaften ermöglichen, als Krypto-Verwahrer zu fungieren.
Das ist wichtig, weil die Verwahrung einer der größten operativen Knackpunkte für Institutionen gewesen ist, die eine Krypto-Exponierung anbieten wollten.
Das Interessante daran ist: Die SEC sagt nicht einfach „institutionen einfach die Selbstverwahrung erlauben“.
Sie versucht, einen Rahmen dafür zu schaffen, wann sie das tun können und welche Schutzmaßnahmen vorhanden sein müssen.
Persönlich halte ich das für eine wichtige Entwicklung der Infrastruktur.
Krypto-Adoption geht nicht nur um ETFs und tokenisierte Vermögenswerte. Irgendjemand muss die zugrunde liegenden Vermögenswerte weiterhin sicher verwahren.
Wenn Beratern und Fonds praktischere Verwahroptionen zur Verfügung stehen, könnte die regulatorische Reibung bei der Anbietung von Krypto-Investmentprodukten sinken.
Aber das ist weiterhin ein Vorschlag, keine endgültige Regel. Die SEC eröffnet nach der Veröffentlichung im Federal Register eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist.
Die größere Frage ist nun, ob diese Regeln die institutionelle Krypto-Verwahrung tatsächlich leichter machen, ohne die Schutzmaßnahmen zu schwächen, von denen Anleger abhängig sind.
Das ist der Teil, den ich im Blick behalten werde.
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