SEC schlug am 1. Okt. einen Verwahrungsweg für Krypto für Berater und Fonds vor: begrenzte Eigenverwahrung, falls kein zugelassener Verwahrer existiert, plus staatliche Treuhandgesellschaften unter Schutzvorkehrungen. 60 Tage Kommentierungsfrist nach dem Bundesanzeiger. Vorschlag, keine endgültige Regel. Nur zu Bildungs-/Meinungszwecken. Keine Finanzberatung.
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