#sec拟放宽投顾加密托管规则
760 Seiten lange Akten werden auf einmal zugeklatscht: Die US-Börsenaufsicht will, dass Anlageberater die Krypto-Wallets der Kunden selbst verwalten 🦖
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Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat am Donnerstag einen neuen Vorschlag für die Verwahrung von Kryptowerten veröffentlicht. Im Kern geht es darum, für registrierte Anlageberater und regulierte Fonds einen rechtskonformen Weg zu schaffen: Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie Krypto-Vermögenswerte der Kunden selbst halten, statt ewig auf einen zugelassenen Verwahrer warten zu müssen. Außerdem wird es staatlich zugelassenen Treuhandgesellschaften erlaubt, als Verwahrer für Kryptowährungen zu fungieren. Die Regeln hängen unter dem Investment Advisers Act von 1940 und dem Investment Company Act; der Haupttext umfasst 760 Seiten.
Warum dauert das Ganze seit Jahren? Weil die Hürde „zugelassener Verwahrer“ nie wirklich klar definiert wurde. Berater müssen ihre Kundenvermögen an eine Einrichtung übergeben, die strenge Verwahrstandards erfüllt. Aber welche Kryptofirma als „zugelassen“ gilt, hat die Aufsicht nie eindeutig beantwortet. Das Ergebnis: Viele Institutionen berühren Krypto schlicht nicht mehr und lassen das Projektteam die Krypto teils erst einmal selbst halten.
Die Digital Chamber hatte bereits im Mai 2025 der SEC gemeldet, dass einige Berater Token-Zuteilungen direkt ablehnen.
Doch dieses „Self-Custody“ ist keineswegs „einfach so“ möglich. Die Bedingungen sind hart: Zuerst muss nachgewiesen werden, dass für jede einzelne Vermögensart kein zugelassener Verwahrer auffindbar ist — und das muss dann jedes Quartal erneut überprüft werden. Sobald ein Verwahrer verfügbar ist, muss das Vermögen so schnell wie möglich übertragen werden. Schlüsselverwaltung, Cybersicherheit und die Trennung von Kundenvermögen müssen alle Standards erfüllen; für jede Überweisung müssen mindestens zwei autorisierte Personen zustimmen. Wenn Fonds dieses Modell nutzen wollen, muss außerdem der Vorstand darüber wachen.
Der Vorsitzende Atkins formulierte es ziemlich deutlich: Der Markt sei seit dem „Nischen-Neugier-Moment“ von 2008 zu einer Anlageklasse mit Billionenwerten herangewachsen — aber die Regeln hätten nicht nachgezogen. Er wolle die „graue Unsicherheit“ beseitigen, die durch Verwahrregeln verursacht werde, die für eine überholte Ära gemacht wurden. Kommissarin Pierce verglich diese Warteschleife mit einem behördlichen „Coaster“; Berater müssten die Zähne zusammenbeißen und fest dranbleiben — sie tritt diese Woche Freitag zurück, im Ausschuss bleiben dann nur noch zwei Kommissare. Der andere Kommissar, Ueda, räumt ein, dass Interessenkonflikte in der Verwahrung durch Berater systematisch mit drinstecken, die Treuepflichten jedoch unverändert gelten.
⚠️ Übersetzung: Das ist ein Stück davon, wie die SEC die Krypto-Agenda Punkt für Punkt selbst abgearbeitet hat, nachdem der CLARITY Act im Senat mit 49 zu 50 knapp gescheitert war. Vorher gab es bereits innovative Ausnahmen für tokenisierte Aktien und den Finanzierungsrahmen für „Regulation Crypto Assets“ — jetzt kommt auch die Verwahrung dazu. Aber Achtung: Das ist derzeit nur ein Vorschlag. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gibt es noch 60 Tage für öffentliche Stellungnahmen, erst danach wird abgestimmt.
🦕 Meine Einschätzung: Das wirklich Wertvolle an dieser Regel ist nicht, dass Fonds ihre Coins einfach selbst lagern, sondern dass zum ersten Mal ein „konformer Pfad“ klargeschrieben wird. Institutionen trauten sich früher nicht, das zu kombinieren — der Mangel lag meistens nicht an Mut, sondern an Prozessen. Sobald die Schwelle eindeutig ist, wird es an der Marge zusätzliche Mittel geben, die zuvor von den Compliance-Abteilungen ausgesperrt wurden. Aber erwartet nicht, dass das morgen sofort den Kurs anschiebt — von Vorschlag zu Umsetzung dauert es noch einige Monate.
Wen glaubst du, trifft es diesmal am stärksten: die Verwahrdienstleister — oder die Fondsmanager, die draußen vor der Tür sitzen? Kommentiert im Bereich 👇
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Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat am Donnerstag einen neuen Vorschlag für die Verwahrung von Kryptowerten veröffentlicht. Im Kern geht es darum, für registrierte Anlageberater und regulierte Fonds einen rechtskonformen Weg zu schaffen: Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie Krypto-Vermögenswerte der Kunden selbst halten, statt ewig auf einen zugelassenen Verwahrer warten zu müssen. Außerdem wird es staatlich zugelassenen Treuhandgesellschaften erlaubt, als Verwahrer für Kryptowährungen zu fungieren. Die Regeln hängen unter dem Investment Advisers Act von 1940 und dem Investment Company Act; der Haupttext umfasst 760 Seiten.
Warum dauert das Ganze seit Jahren? Weil die Hürde „zugelassener Verwahrer“ nie wirklich klar definiert wurde. Berater müssen ihre Kundenvermögen an eine Einrichtung übergeben, die strenge Verwahrstandards erfüllt. Aber welche Kryptofirma als „zugelassen“ gilt, hat die Aufsicht nie eindeutig beantwortet. Das Ergebnis: Viele Institutionen berühren Krypto schlicht nicht mehr und lassen das Projektteam die Krypto teils erst einmal selbst halten.
Die Digital Chamber hatte bereits im Mai 2025 der SEC gemeldet, dass einige Berater Token-Zuteilungen direkt ablehnen.
Doch dieses „Self-Custody“ ist keineswegs „einfach so“ möglich. Die Bedingungen sind hart: Zuerst muss nachgewiesen werden, dass für jede einzelne Vermögensart kein zugelassener Verwahrer auffindbar ist — und das muss dann jedes Quartal erneut überprüft werden. Sobald ein Verwahrer verfügbar ist, muss das Vermögen so schnell wie möglich übertragen werden. Schlüsselverwaltung, Cybersicherheit und die Trennung von Kundenvermögen müssen alle Standards erfüllen; für jede Überweisung müssen mindestens zwei autorisierte Personen zustimmen. Wenn Fonds dieses Modell nutzen wollen, muss außerdem der Vorstand darüber wachen.
Der Vorsitzende Atkins formulierte es ziemlich deutlich: Der Markt sei seit dem „Nischen-Neugier-Moment“ von 2008 zu einer Anlageklasse mit Billionenwerten herangewachsen — aber die Regeln hätten nicht nachgezogen. Er wolle die „graue Unsicherheit“ beseitigen, die durch Verwahrregeln verursacht werde, die für eine überholte Ära gemacht wurden. Kommissarin Pierce verglich diese Warteschleife mit einem behördlichen „Coaster“; Berater müssten die Zähne zusammenbeißen und fest dranbleiben — sie tritt diese Woche Freitag zurück, im Ausschuss bleiben dann nur noch zwei Kommissare. Der andere Kommissar, Ueda, räumt ein, dass Interessenkonflikte in der Verwahrung durch Berater systematisch mit drinstecken, die Treuepflichten jedoch unverändert gelten.
⚠️ Übersetzung: Das ist ein Stück davon, wie die SEC die Krypto-Agenda Punkt für Punkt selbst abgearbeitet hat, nachdem der CLARITY Act im Senat mit 49 zu 50 knapp gescheitert war. Vorher gab es bereits innovative Ausnahmen für tokenisierte Aktien und den Finanzierungsrahmen für „Regulation Crypto Assets“ — jetzt kommt auch die Verwahrung dazu. Aber Achtung: Das ist derzeit nur ein Vorschlag. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gibt es noch 60 Tage für öffentliche Stellungnahmen, erst danach wird abgestimmt.
🦕 Meine Einschätzung: Das wirklich Wertvolle an dieser Regel ist nicht, dass Fonds ihre Coins einfach selbst lagern, sondern dass zum ersten Mal ein „konformer Pfad“ klargeschrieben wird. Institutionen trauten sich früher nicht, das zu kombinieren — der Mangel lag meistens nicht an Mut, sondern an Prozessen. Sobald die Schwelle eindeutig ist, wird es an der Marge zusätzliche Mittel geben, die zuvor von den Compliance-Abteilungen ausgesperrt wurden. Aber erwartet nicht, dass das morgen sofort den Kurs anschiebt — von Vorschlag zu Umsetzung dauert es noch einige Monate.
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