Die SEC hat gerade Regeln zur Verwahrung von Krypto-Assets für Berater und Fonds vorgeschlagen.

Am Donnerstag, dem 01/10 (abends UTC), veröffentlichte der US-Regulierer einen Entwurf (Aktenzeichen S7-2026-35, „Adviser and Regulated Fund Custody Rules; Crypto Custody Rules“). Der Vorsitzende Paul Atkins spricht von einem „klaren regulatorischen Rahmen“ und einem „compliant pathway, der zuvor nicht existierte“: Die aktuellen Regeln richten sich vor allem an traditionelle Vermögenswerte und lassen auf der RIA- und Fonds-Seite eine Grauzone für Krypto. Berichte von CoinDesk / CryptoBriefing.

Fakten (Vorschlag, nicht endgültige Regel):
• Klarstellen, wer Krypto für Berater/Fonds verwahren darf
• Dokumentation, Offenlegung, Auditing
• Self-Custody „unter bestimmten Umständen“
• State-chartered Trusts als mögliche Verwahrer
• 60 Tage für öffentliche Kommentare nach Veröffentlichung im Federal Register
• In derselben Woche: Hester Peirce (Crypto Task Force) verlässt am Freitag

Einordnung: ein weiterer Meilenstein im Atkins-Agenda zu Digital Assets. Institutionen, die ihr RIA/Fonds-Exposure aufbauen wollen, müssen wissen, wer verwahrt, wie man es prüft und wo die Grauzone endet. Solange es nur ein Vorschlag ist, ist nichts verpflichtend.

Szenarien:
• Übernahme nach Kommentaren: operativer Weg für RIA-/Fonds-Verwahrung, staatliche Trusts und carve-out Self-Custody
• Überarbeitung / Rücknahme: Historie von SEC-Vorschlägen, die sich unter Feedback ändern oder ausbremsen

Institutionelle Verwahrung oder Self-Custody – was gewinnt wirklich für $BTC und $ETH ?

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