Die größte regulatorische rote Linie, die den Giganten an der Wall Street im Weg steht, beginnt sich zu lockern.

Die SEC lässt in letzter Zeit durchblicken: Solange die zugrunde liegenden Vermögenswerte Rohstoffe sind, könnten auch abgeleitete Liquiditäts-verwahrungsnachweise (LST) als digitale Waren eingestuft werden. Sobald der „Wertpapier“-Zauberfluch gelöst ist, werden die rechtlichen Hürden für institutionell große Gelder, um an ETH-Staking teilzunehmen, direkt beseitigt.

Während manche sich noch über die Marktschwankungen den Kopf zerbrechen, haben die Konzerne längst im Stillen aufgekauft. Die ETH, die BitMine in den eigenen Händen hält, hat bereits die Marke von 6 Millionen überschritten und damit in einem Zug 4,9 % der gesamten im Umlauf befindlichen Menge im Netz aufgesogen.

Der Compliance-Korridor wird weiter geöffnet, während die gewaltigen Bestände an der Unterseite von Institutionen fest in den Händen gebunden werden. Wer short gehen will, kann das tun—aber bevor man als „Kopf aus der Schlinge“ sein Bottom-Bet abgibt, sollte man sich erst fragen: Wer ist derjenige, der am Ende übernimmt?

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