Laut dem neuesten Bericht von CoinDesk erklärte die SEC, dass dezentralisierte Token-Buyback-Übereinkommen nicht als Investmentverträge gelten und daher nicht unter die Wertpapiergesetze fallen. In der Untersuchung betonte die SEC, dass diese Buyback-Übereinkommen zwar Token-Transfers beinhalten, die Motivation der Teilnehmer jedoch nicht auf Renditeerwartungen gerichtet ist. Analysen zeigen, dass derzeit etwa 70 % der DEX-Transaktionen dezentralisierte Buybacks betreffen, mit einem Gesamtvolumen von über 1 Milliarde US-Dollar. Dieser Schritt könnte dem DeFi-Sektor regulatorische Klarheit bringen. #SECSaysDecentralizedTokenBuybacksNotInvestmentContracts