🇪🇸 NEU: Spanien bestätigt, dass Krypto, das in Self-Custody-Wallets gehalten wird, VON AUSLANDSVERMÖGENS-AUSKUNFTSPFLICHTEN BEFREIT ist.

Krypto, das bei ausländischen Custodians gehalten wird, kann jedoch weiterhin meldepflichtig sein, wenn die Bestände 50.000 € übersteigen.

Vermögenswerte, die an ausländischen Börsen gekauft und innerhalb desselben Jahres vollständig verkauft werden, erfordern ebenfalls keine Meldung.$BTC $ETH $SOL