🇪🇸 NEU: Spanien bestätigt, dass Krypto, das in Self-Custody-Wallets gehalten wird, von ausländischen Offenlegungspflichten AUSGENOMMEN ist.
Krypto, das bei ausländischen Verwahrstellen gehalten wird, kann jedoch weiterhin offengelegt werden müssen, wenn die Bestände 50.000 € übersteigen.
Vermögenswerte, die an ausländischen Börsen innerhalb desselben Jahres gekauft und vollständig verkauft werden, erfordern ebenfalls keine Meldung.$BTC $ETH $SOL
Krypto, das bei ausländischen Verwahrstellen gehalten wird, kann jedoch weiterhin offengelegt werden müssen, wenn die Bestände 50.000 € übersteigen.
Vermögenswerte, die an ausländischen Börsen innerhalb desselben Jahres gekauft und vollständig verkauft werden, erfordern ebenfalls keine Meldung.$BTC $ETH $SOL

