$GRASS von 0,31 auf 0,68 hochgezogen: Verdoppeln hat zwar gereicht, aber bis zum ATH bei 3,89 liegt immer noch ein tiefes Minus von 82% vor einem. Für die Inhaber ist das Jetzt-Problem nicht, ob man verkauft – denn wer 80% im Minus ist, hat schlicht keine Qualifikation, um über „Gewinnmitnahmen“ zu diskutieren. Wirklich schwierig ist die Einschätzung, ob diese +86% eine Fluchtbewegung sind oder der erste Abschnitt eines echten Trendwechsels.

Vor dem 22. September hat $GRASS etwa einen halben Monat lang bei 0,31–0,35 „geschliffen“, das Volumen lag extrem niedrig bei nur 15 Mio. Danach ging es mit einem Sprung auf 45 Mio., anschließend auf 69 Mio. und 87 Mio. – parallel dazu stieg der Preis in stufenartigen Schritten. Das ist keine Linie, die ein Retail-FOMO einfach so zeichnen kann, eher so, als würde jemand unten zunächst verstreute Anteile einsammeln und danach den Trend aufbauen. Der 24-Stunden-Höchststand bei 0,665 liegt jedoch genau in der Nähe des Schlusskurses des Tages – was bedeutet, dass oben weiterhin Verkaufsdruck vorhanden ist.

Was ich besonders wichtig finde: Der Anstieg baut darauf auf, dass zwischen 0,35 und 0,55 kein nennenswerter Rücksetzer stattgefunden hat. Das heißt: Die Kosten sind aktuell extrem gebündelt. Sobald ein Tages-Closing wieder unter 0,55 zurückfällt, werden diese Anteile zu Verkaufsdruck. Wenn das Volumen hingegen weiterhin bei über 60 Mio. bleibt, ist ein Rücksetzer eher ein Umschichten (Handwechsel) als ein Abverkauf.

Für Inhaber ist als nächstes einzig und allein ein Indikator entscheidend: Fällt das Volumen beim Rücksetzer auf unter 40 Mio. Dann ist ein schrumpfendes Volumen beim Rücklauf ein Zeichen dafür, dass der Trend nicht gebrochen ist; steigt das Volumen beim Niederschlagen dagegen stark an, dann ist die Menge davor von 88M genau die Ausstiegs-/Ausverkaufsmenge.

Worauf wartest du gerade: darauf, wieder auf „Break-even“ zu entkommen, oder glaubst du wirklich, dass $GRASS einen neuen Bodenbereich finden kann? Davon hängt ab, ob du beim Rücksetzer nachkaufst oder rausgehst.