Die am 25. dieses Monats von der SEC veröffentlichten Krypto-Leitlinien wurden in den letzten Tagen im Krypto-Sektor erneut hervorgeholt und intensiv diskutiert. Diese FAQ, die von der Corporate-Finance-Abteilung herausgegeben wurde, stellt eine Sache klar: Auf einem dezentralen Netzwerk, das bereits läuft und bei dem es keine zentrale Instanz gibt, die kontrolliert, gilt die Rückkaufsankündigung des Projektteams für eigene nicht wertpapiergebundene Tokens in der Regel nicht als Investmentvertrag. Wenn flüssige Staking-Zertifikate die Voraussetzungen erfüllen, können sie ebenfalls als digitale Tools oder digitale Waren eingeordnet werden. Die neuen Entwicklungen heute kommen aus einer Uneinigkeit in der Branche. Miles Jennings von a16z bezeichnet diese Rückkaufs-Leitlinie als eine Schwachstelle und befürchtet, dass Start-ups künftige Einnahmequellen tokenisieren und so die Wertpapieraufsicht umgehen. Hayden Adams von Uniswap äußerte sich zustimmend; SEC-Kommissarin Hester Peirce hingegen zeigte sich bei der Abgrenzung zurückhaltend. Die Leitlinien stellen keine formelle Gesetzgebung durch das Komitee dar und haben keine verbindliche Wirkung. Dennoch ziehen sie für Builders eine deutlichere Linie: Netzwerkwartung, technische Upgrades, reguläre Rückkäufe – und dazwischen ein klarer Abstand zu Wertpapieren.