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#DigitalCurrencyInvestment
#DigitalAssets
Digitale Finanzen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der EU-Finanzmarktregulierer und -aufseher, hat heute eine Erklärung veröffentlicht, die die Position zur Emission und zum Angebot von ARTs und EMTs (auch bekannt als Stablecoins) in der EU im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptoanlagen (Markets in Crypto Assets, MiCA) bekräftigt.
Die Erklärung gibt Hinweise dazu, wie und bis zu welchem Zeitplan die Kryptodienstleister (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) voraussichtlich die Anforderungen der Titel III und IV der MiCA erfüllen sollen, wie in der Q&A der Europäischen Kommission klargestellt. Insbesondere wird erwartet, dass die zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities, NCAs) sicherstellen, dass CASPs die Einhaltung in Bezug auf nicht konforme ARTs oder EMTs so schnell wie möglich und spätestens bis Ende Q1 2025 gewährleisten. Mit der Erklärung will die ESMA koordinierte Maßnahmen auf nationaler Ebene erleichtern und mögliche Störungen vermeiden.
Die Europäische Kommission hat außerdem eine Q&A übermittelt, die Orientierung zu den Pflichten in den Titeln III und IV der MiCA gibt und dazu, wie diese Pflichten für Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoanlagen (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) gelten sollen.
Die Q&A stellt klar, dass bestimmte Krypto-Asset-Dienstleistungen ein Angebot an die Öffentlichkeit oder eine Zulassung zum Handel in der EU darstellen können und daher die Titel III und IV der MiCA erfüllen müssen.
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der EU-Finanzmarktregulierer und -aufseher, hat heute eine Erklärung veröffentlicht, die die Position zur Emission und zum Angebot von ARTs und EMTs (auch bekannt als Stablecoins) in der EU im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptoanlagen (Markets in Crypto Assets, MiCA) bekräftigt.
Die Erklärung gibt Hinweise dazu, wie und bis zu welchem Zeitplan die Kryptodienstleister (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) voraussichtlich die Anforderungen der Titel III und IV der MiCA erfüllen sollen, wie in der Q&A der Europäischen Kommission klargestellt. Insbesondere wird erwartet, dass die zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities, NCAs) sicherstellen, dass CASPs die Einhaltung in Bezug auf nicht konforme ARTs oder EMTs so schnell wie möglich und spätestens bis Ende Q1 2025 gewährleisten. Mit der Erklärung will die ESMA koordinierte Maßnahmen auf nationaler Ebene erleichtern und mögliche Störungen vermeiden.
Die Europäische Kommission hat außerdem eine Q&A übermittelt, die Orientierung zu den Pflichten in den Titeln III und IV der MiCA gibt und dazu, wie diese Pflichten für Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoanlagen (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) gelten sollen.
Die Q&A stellt klar, dass bestimmte Krypto-Asset-Dienstleistungen ein Angebot an die Öffentlichkeit oder eine Zulassung zum Handel in der EU darstellen können und daher die Titel III und IV der MiCA erfüllen müssen.
