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SEC gibt neue Leitlinien dazu, wann Krypto-Assets dem Wertpapierrecht unterliegen.

Wichtige Punkte:
• Krypto-Assets können dem Wertpapierrecht unterliegen, wenn sie im Rahmen eines Investment-Contract-Angebots und -Verkaufs als Teil eines Investmentvertrags nach dem Howey-Test angeboten und verkauft werden.
• Zusagen über Gewinne aus den wesentlichen Managementbemühungen des Emittenten können einen Investmentvertrag darstellen.
• Aktuelle Utility, Funktionen oder das bloße (unbestimmte) zukünftige Potenzial allein schaffen in der Regel keinen Investmentvertrag.
• Sobald ein Krypto-System funktionsfähig ist und keine zentrale Partei die Kontrolle über seinen Erfolg oder Misserfolg hat, würden Emittenten-Aussagen in der Regel keinen neuen Investmentvertrag begründen.
• Rückkäufe funktionsfähiger Krypto-Assets stellen in der Regel keine Zusagen über wesentliche Managementbemühungen dar.$STABLE $RECALL $DEEP