Aktivitäts-Schnappschusszeit und Abholzeit muss man getrennt betrachten, weil sie nicht dieselbe Frage beantworten: Der Schnappschuss entscheidet darüber, ob du in die Berechtigungserhebung aufgenommen wirst; die Abholzeit entscheidet, ob du in dem offenen Fenster die Aktion abschließen kannst.
Angenommen, in der Bekanntmachung steht: Am 27. September um 20:00 wird ein Positions-Schnappschuss erstellt, und das Abholen ist vom 30. September bis zum 2. Oktober geöffnet. Wenn du zum Zeitpunkt des Schnappschusses die Voraussetzungen erfüllst, heißt das in der Regel nur, dass die Berechtigung erfasst wurde; wenn der Zugang zur Abholung geschlossen ist, das Konto die in der Bekanntmachung geforderten Schritte noch nicht abgeschlossen hat oder die Belohnungen noch ausgezahlt werden, kann man „ausgewählt“ nicht als „angekommen“ formulieren. Umgekehrt bedeutet es auch nicht, dass du zum Zeitpunkt des Schnappschusses qualifiziert warst, nur weil die Seite zum Abholen geöffnet ist.
Falls die Bekanntmachung außerdem eine automatische Verteilung, eine zeitnahe Änderung der Berechtigung oder eine Überschneidung von Abholfenster und Schnappschuss enthält, muss die Einschätzung nach den neuen Regeln angepasst werden. Bei der praktischen Prüfung: notiere auf einer Zeile die Schnappschusszeit, den Berechtigungsmaßstab, den Zeitraum des Abholens und den Kontostatus und prüfe dann Punkt für Punkt anhand der aktuellen Seite. Wenn ein Punkt fehlt, behandle es zunächst als „nicht bestätigt“.
Angenommen, in der Bekanntmachung steht: Am 27. September um 20:00 wird ein Positions-Schnappschuss erstellt, und das Abholen ist vom 30. September bis zum 2. Oktober geöffnet. Wenn du zum Zeitpunkt des Schnappschusses die Voraussetzungen erfüllst, heißt das in der Regel nur, dass die Berechtigung erfasst wurde; wenn der Zugang zur Abholung geschlossen ist, das Konto die in der Bekanntmachung geforderten Schritte noch nicht abgeschlossen hat oder die Belohnungen noch ausgezahlt werden, kann man „ausgewählt“ nicht als „angekommen“ formulieren. Umgekehrt bedeutet es auch nicht, dass du zum Zeitpunkt des Schnappschusses qualifiziert warst, nur weil die Seite zum Abholen geöffnet ist.
Falls die Bekanntmachung außerdem eine automatische Verteilung, eine zeitnahe Änderung der Berechtigung oder eine Überschneidung von Abholfenster und Schnappschuss enthält, muss die Einschätzung nach den neuen Regeln angepasst werden. Bei der praktischen Prüfung: notiere auf einer Zeile die Schnappschusszeit, den Berechtigungsmaßstab, den Zeitraum des Abholens und den Kontostatus und prüfe dann Punkt für Punkt anhand der aktuellen Seite. Wenn ein Punkt fehlt, behandle es zunächst als „nicht bestätigt“.