
Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der SEC hat ihr FAQ zu Krypto-Assets aktualisiert. Dem Dokument zufolge machen der Rückkauf von Tokens, die Weiterentwicklung eines bereits funktionierenden Netzwerks und die Förderung seiner Funktionen für sich genommen die Münze nicht zu einem Wertpapier. Vermögenswerte aus liquidem Staking können in manchen Fällen ebenfalls als digitale Waren gelten. Dabei hängt alles von den Umständen des jeweiligen Projekts ab; zudem hätten die Klarstellungen keine Gesetzeskraft, wie die Aufsichtsbehörde betonte.