Bericht von Jinse Finance, 26. September, laut Informationen von BeInCrypto hat die Finanzaufsicht der SEC der Vereinigten Staaten eine neue Leitlinie veröffentlicht. Diese verdeutlicht, dass von Nutzern hinterlegte Ethereum-Token keine Wertpapiere darstellen, sofern deren Funktion nur eine Art „Quittung“ ist. Das Dokument besagt, dass, wenn die Token als „digitales Gut“ repräsentieren, die Quittungstokens, die durch Staking hinterlegt werden, unter die Kategorie „digitale Instrumente“ fallen. In der Unterlage wird zudem erläutert, dass in der am 17. März veröffentlichten Erklärung von SEC und CFTC 16 Arten digitaler Güter aufgeführt sind, darunter Ethereum (ETH). Die Leitlinie legt folgende Bedingungen fest: Der Token darf die Rechte des hinterlegten ETH nicht verändern oder zusätzliche Belohnungen gewähren; der Dienstanbieter darf die Tokens weder verleihen noch erneut staken oder die übermittelten Tokens anderweitig wiederverwenden. Dies steht im Gegensatz zu dem Fall von Kraken im Jahr 2023, das mit 30 Millionen US-Dollar bestraft wurde und seine Staking-Dienste in den USA einstellte, nachdem es mit einer Rendite-Werbung in Verbindung gebracht wurde. Das Dokument erwähnt außerdem Rückkäufe: Wenn das Netzwerk bereits in Betrieb ist, stellt die Bekanntgabe eines Rückkaufs keine Zusage dar, die dazu führt, dass der Token zu einem Wertpapier wird; wenn das Netzwerk noch nicht vollständig umgesetzt ist, kann dies dagegen weiterhin einen Wertpapiercharakter begründen.