Schaut bei PANews vorbei: Galaxy Research hat einen Blick darauf geworfen, wie die CFTC diese Woche die Leitlinien für „Mention Markets“ (Erwähnungsmärkte) aufgesetzt hat – man setzt darauf, ob jemand wohl einen bestimmten Satz sagt oder bei einer bestimmten Veranstaltung auftaucht. Das ist nicht dasselbe wie Ereignis-Kontrakte wie „Wird die EZB das nächste Mal Zinsen erhöhen?“

Die Marktaufsicht der CFTC geht davon aus, dass solche Kontrakte besonders manipulationsanfällig sind. Wenn eine Börse sie zulassen will, muss sie vier Punkte prüfen: Bestehen für die Beteiligten unabhängige Pflichten, die sie bindend begrenzen? Wie leicht ist es, externen Druck auszuüben? Lässt sich das Ergebnis unabhängig verifizieren und unterliegt es einer öffentlichen Aufsicht? Und ist die Überwachung durch die Börse ausreichend? Die Leitlinien haben nur Informationscharakter; es gibt kein pauschales Verbot „mit der einen Klinge“.

Galaxy findet, dass die Hürden zwar erhöht wurden, das strukturelle Risiko aber bleibt: Selbst wenn die Beteiligten nicht selbst Positionen halten und nicht mit Händlern abgesprochen haben, reicht es, wenn jemand ein Wort „aus Versehen“ in den Raum stellt, um das Abrechnungsergebnis zu ändern – die bestehenden Manipulationsrahmen und auch der First Amendment lassen sich das schwer in den Griff bekommen. Wenn Prognosemärkte sich von „Was passiert?“ zu „Wer hat was gesagt?“ ausweiten, ist diese Lücke eine, die man im Auge behalten sollte.

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