Das deutsche Finanzministerium hat einen Vorschlag erarbeitet, der ab 2027 eine pauschale Steuer von 25 % auf Krypto-Gewinne vorsieht. Damit könnte die seit Langem bestehende Regel des Landes beendet werden, nach der Einzelpersonen Krypto in der Regel steuerfrei verkaufen dürfen, wenn sie es länger als ein Jahr gehalten haben. Unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlags könnte der effektive Steuersatz etwa 26,4 % erreichen, bevor ggf. noch Kirchensteuer anfällt.
Den Berichten zufolge würden die vorgeschlagenen Regeln für Krypto gelten, das ab dem 1. Januar 2027 erworben wurde, während für Vermögenswerte, die vor diesem Datum gekauft wurden, die bisherige steuerliche Behandlung beibehalten würde, wie in dem Entwurf vorgesehen. Die automatische Quellensteuer durch Banken und Plattformen soll voraussichtlich ab 2028 beginnen. Wichtig ist jedoch: Der Vorschlag ist noch kein Gesetz und könnte sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ändern.
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Den Berichten zufolge würden die vorgeschlagenen Regeln für Krypto gelten, das ab dem 1. Januar 2027 erworben wurde, während für Vermögenswerte, die vor diesem Datum gekauft wurden, die bisherige steuerliche Behandlung beibehalten würde, wie in dem Entwurf vorgesehen. Die automatische Quellensteuer durch Banken und Plattformen soll voraussichtlich ab 2028 beginnen. Wichtig ist jedoch: Der Vorschlag ist noch kein Gesetz und könnte sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ändern.
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